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2.500 EUR Schadenersatz wegen ASIN Übernahme – Abmahngefahr!

2.500 EUR Schadenersatz wegen ASIN Übernahme – Abmahngefahr!

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Wer sich an eine andere ASIN-Nummer anhängt, handelt wettbewerbswidrig und kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden, urteilte das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil v. 14.10.2015 – AZ: 84 O 149/14). In diesem Fall hatte der Beklagte ca. 2.500 EUR Schadenersatz zu zahlen.

Die Klägerin vertrieb über Amazon in China für sie hergestellte Handy – Schutzhüllen. Sie verkaufte diese Schutzhüllen nicht an Unterhändler, sondern ausschließlich selbst über das Internet. Bei Amazon erhält man für jedes Produkt eine individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte ASIN-Nummer. Diese 10-stellige Aneinanderreihung von Buchstaben und Zahlen machen es möglich, Artikel im Netz eindeutig zu identifizieren. Die ASIN kann daher auch ideal zur Suche nach speziellen Artikeln verwendet werden.

Der Beklagte hatte für seine Schutzhüllen für Smartphones, die zwar nicht von der Klägerin stammen, aber offensichtlich von dem gleichen chinesischen Hersteller stammen, die gleichen ASINs verwendet, wie die Klägerin sie benutzte. Amazon bietet die Möglichkeit, dass mehrere Wettbewerber, die ein identisches Produkt anbieten, dieses aber zu einem anderen Preis anbieten, sich an die ASIN des „Erstanbieters“ anhängen können. Durch die Angabe „von…“ machte es jedoch den Eindruck, der Beklagte verkaufe Produkte der Klägerin und nicht ihre eigenen. Dabei ist es irrelevant, dass die Produkte von dem gleichen Hersteller verkauft wurden. Denn die angesprochenen Verkehrskreise würden, so das Gericht, annehmen, sie könnten das Produkt der Klägerin preiswerter bei dem Beklagten kaufen.

Das LG Köln verurteilte den Beklagten zu einer Zahlung von über 2.500 EUR Schadenersatz. Dieser Betrag ist im wettbewerbsrecht nichts Außergewöhnliches. Genau deshalb sollten ASINs mit Vorsicht verwendet werden. Es darf in keinem Fall der Anschein erweckt werden, man verkaufe identische Waren wie die des Verkäufers, an dessen ASIN man sich anhängt.

Eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Irreführung kann auch in der Lieferung von Waren gesehen werden, die von der Produktbeschreibung abweichen. Das bedeutet, dass bei der Nutzung von ASIN Nummern erkennbar sein muss, dass der Artikel nicht vom gleichen Hersteller geliefert wird.

Fazit

Auch wenn es auf dem Amazon Marketplace vorgegeben ist, dass man für schon gelistete Produkte keine neuen Artikelbeschreibungen bzw. Produktdetails schreiben darf, sondern sich an bereits bestehende Angebote „anhängen“ muss, ist zu prüfen, ob man das eigene Angebot von den bisher existierenden Angeboten wirklich abgrenzt und nicht wirtschaftliche Beziehungen mit anderen Verkäufern durch seine Artikelbeschreibung vermuten lässt. Denn auch wenn die Grundeinstellungen nicht abänderbar sind, so kann man die Detail-Angaben des Produkts bearbeiten und individualisieren.

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