Anwältin für Medienrecht in Berlin
Als Anwältin für Medienrecht seit über 15 Jahren im Bereich des Persönlichkeitsrechts als Spezialistin
Sie benötigen einen Spezialisten, der sich mit Urheberrecht oder Medienrecht auskennt? Der Sie bei einer Abmahnung, beim Fotorecht, beim Recht am eigenen Bild oder im Internetrecht unterstützt?
Im Bereich des Medienrechts decken wir das gesamte Beratungsspektrum ab, insbesondere die Verteidigung des Persönlichkeitsrechts, des Bildrechts im Internet und in der Presse. Negative Bewertungen können überdies für viele Unternehmen schnell schädlich sein, auch hier bin ich mit meinem Team seit Jahren erfolgreich für Unternehmen und Selbständige tätig. Wir helfen Ihnen bei allen medienrechtlichen Fallgestaltungen. Unsere Expertise bezieht sich auf alle Aspekte, zivilrechtliche als auch strafrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Im Bereich Social Media sind wir sehr aktiv hinsichtlich des Medienrechts.
Als Partner der Kanzlei RESMEDIA leite ich das Dezernat Medienrecht und berate und vertrete unsere Mandanten bundesweit hinsichtlich aller Rechtskonstellationen.
Mandanten im Medienrecht
Zu unseren Mandanten gehören Personen des öffentlichen Lebens wie Schauspieler, Sportler, Politiker sowie Unternehmen, Vereine, Verbände, Geschäftsführer, Vorstände und Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrechte durch Medienberichte oder unzulässige Veröffentlichungen im Internet oder in der Presse verletzt wurden.
Was bedeutet Medienrecht?
Zum Medienrecht zählen eigentliche viele Bereiche, so insbesondere das Zivilrecht das öffentliche Recht und das Strafrecht und bezieht sich auf die Summe aller Veröffentlichungen.
Meistens geht es um Veröffentlichungen im Internet, über Social Media, in Presse, Rundfunk und Film. Einerseits ist das Regelungsziel des Medienrechts die Gewährleistung einer freien Meinungsbildung und -äußerung. Andererseits muss dsa Persönlichkeitsrecht gewahrt werden.
Zu den einschlägigen Gesetzen im Medienrecht gehören neben dem Grundgesetz vor allem das Kunsturhebergesetz, das Wettbewerbsrecht als auch teilweise das Urheberrecht, wenn beispielsweise urheberrechtliche Inhalte unberechtigt veröffentlicht werden.
Medienrecht im Grundgesetz
Ausgangspunkt für die über die Rechtsordnung verteilten medienrechtlichen Vorschriften ist das Grundgesetz. Es enthält die Kommunikationsfreiheiten, hier die Meinungs-, Informations-, die Rundfunk- und Presse- und die Kunstfreiheit. Diese sind in Artikel 5 Grundgesetz geregelt, das Fernmeldegeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes verankert.
Die Rechtsprechung prüft medienrechtliche Konflikte immer im Hinblick auf das Grundgesetz. Hierbei geht es sehr häufig um eine Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Grundgesetz) mit der Meinungsfreiheit. Diese wird von der Rechtsprechung im Wege der sog. „praktischen Konkordanz“ versucht zu lösen. Das bedeutet, dass ein mit einem gleichrangigen Grundrecht kollidierendes Grundrecht nur insoweit eingeschränkt werden darf, wie es nötig ist, damit das andere sich entfalten kann. Bei dieser Abwägung ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren, damit einhergehend wird immer geprüft, wie schwer die Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Medienrecht ist. Wenn beispielsweise intime Abbildungen ohne Einwilligung veröffentlicht werden, ist eine andere Abwägung vorzunehmen, wenn es sich um Fotografien in der Öffentlichkeit handelt.
Die Gesetzgebungskompetenz für Rundfunk und Presse haben grundsätzlich die Länder, weshalb hier viele Regelungen der einzelnen Bundesländer einschlägig sind.
Medienrechtliche Ansprüche
Auf der zivilrechtlichen Ebene gibt es einige medienrechtliche Anspruchsgrundlagen. In der Regel gibt es Ansprüche auf:
- Unterlassung (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
- Gegendarstellung (nur bei Tatsachenbehauptung)
- Richtigstellung (bei Tatsachenbehauptung, die sich später als unwahr herausstellt)
- materiellen Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
- immateriellen Schadensersatz (bei Tatsachenbehauptung und Werturteil)
Medienrecht im Zeitalter der Digitalisierung
Verstöße sind seit der Digitalisierung schwieriger festzustellen und zu verfolgen, da ein Anspruch auf Anonymität im Internet besteht.
Auf Plattformen wie Youtube, TicTok und Instagram werden täglich millionenfach Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt. Hinsichtlich der Vergütung Werkschaffender ist hier vieles problematisch. In Deutschland fordern Inhaber von Urheberrechten oft mithilfe von Abmahnungen ihnen zustehende Lizenzgebühren ein.
Um diesbezüglich mehr Regularien zu haben, hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen. Diese soll eine Umverteilung der Gewinne von den Plattformen auf die Urheber erreichen. Trotz des edlen Zwecks hat die geplante Urheberrechtsreform für viel Wirbel bei allen Beteiligten gesorgt. Die Internetnutzer befürchten den Einsatz so Genannter Uploadfilter, die den Upload nutzergenerierter Inhalte erschweren könnten und die durch das Internet gewonnene Freiheit einschränken, da viele Inhalte nicht mehr verööfentlicht werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Multimediarecht auf europäischer Ebene in seiner Umsetzung entwickelt. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist dabei eben genauso betroffen, wie die Verletzung sonstiger Schutzrechte wie das Urheberrecht.
Meine Leistungen im Medienrecht
Ich vertrete meine Mandanten bundesweit im außergerichtlichen Bereich, bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klagen. Inhaltlich zählt hierzu insbesondere:
- Vorgehen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Verleumdungen und Schmähkritik.
- Löschung negativer Bewertungen im Internet
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z.B. Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Gegendarstellungsanspruch durch Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Klage
- Reputationsmanagement
- Geltendmachung von Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, z.B. Nacktfotos
- Vorgehen gegen Rufschädigung in Presse und Internet
- Hilfe bei unrechtmäßiger Nutzung und Verbreitung Ihres Bildnisses durch Verletzung Ihres Bildnisses, dem Recht am eigenen Bild
Auszug Gegner im Medienrecht
- ARD
- BILD
- BZ
- RP-Digital
- Focus etc.
Medienrecht und Reputation
Seit der Digitalisierung haben nahezu alle Unternehmer mit Reputationsrisiken zu kämpfen. Jeder kann alles online verbreiten. Es gibt keine Hemmnisse und überdies besteht ein Anspruch auf Anonymität. Rufschädigungen für Unternehmen können durch verschiedene Auslöser im Internet entstehen. Hierzu zählen insbesondere negative Erfahrungsberichte sowie unwahre Tatsachenbehauptungen über Ihre Firma. Sollte ein Konkurrent geschäftsschädigende Äußerungen tätigen, hat man als Unternehmen auch noch einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch auf Unterlassung neben dem hier einschlägigen Anspruch auf Unterlassung nach Medienrecht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Viele Internetagenturen haben sich zur Vermeidung von Reputationsschäden auf das Verdrängen von Einträgen / Suchmaschineneinträgen im Internet spezialisiert, was auch oft hilfreich ist. Wir selbst arbeiten mit einer entsprechenden Agentur zusammen. Als Anwältin für Medienrecht kann ich jedoch für die Löschung von unberechtigten Einträgen sorgen und dies notfalls gerichtlich durchsetzen. Als bewährtes Mittel ist hier die Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu nennen, da es einen Unterlassungsanspruch sehr kurzfristig bei Gericht durchsetzt. Dies funktioniert auch gegenüber ausländischen Gegnern, wie z.B. Google. Man muss allerdings ab Kenntnis des Verstoßes schnell handeln und nach Möglichkeit nur einen Monat bis zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung vergehen lassen.
Sie sollten deshalb Ihre Online-Reputation immer im Auge haben, sich ein internes oder externes Reputations-Management anlegen, um Ihre Reputation im Internet zu überwachen, um nach Möglichkeit schnell handeln zu können.
Rufschädigung oder Rufmord im Internet können besonders beispielsweise für Ärzte gravierende Folgen haben, weshalb diese mittlerweile schon verstärkt auf ein gutes Reputationsmanagement achten. Egal ob allgemeines Reputationsmanagement oder Reputationsmanagement für Unternehmen, Ärzte uns sonstige Dienstleister ist der Online-Reputations-Manager unverzichtbar.
Hier ein Auszug aus einem Interview mit mir zu diesem Thema:
Negative Bewertungen im Bereich des Medienrechts als Anwältin
Seit Jahren unterstützen wir Mandanten erfolgreich hinsichtlich der Löschung von ungerechtfertigten Bewertungen. Nunmehr hat sich auch das UWG diesbezüglich geändert, so dass man gegen ein Konkurrenzunternehmen auch einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch hat, wenn dieses falsche Bewertungen oder Fake-Bewertungen veröffentlicht.