Social Media – der Kampf um das Urheber- und Persönlichkeitsrecht
Die rechtliche Reichweite von sozialen Netzwerken wie facebook, Twitter,… („ Social Media “) geht weit über die Webseiten dieser Netzwerke hinaus. So können sich aus den beliebten „Like“ Buttons tückische Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergeben und durch das Nutzen eines facebook-Empfehlungsbuttons auf der eigenen gewerblichen Webseite zusätzliche Verpflichtungen hinsichtlich der Datenschutzerklärung entstehen.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf geachtet werden muss bei einem gewerblichen Auftritt oder Marketing in Social Media. So trifft Sie bei gewerblich genutzten Profilen auf facebook z.B. eine Impressumspflicht (LG Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011, AZ: 2 HK O 54/11) und womöglich die Pflicht, eine Datenschutzerklärung abzugeben. Ob die Impressumspflicht auch bei Xing greift, wo man sich ebenfalls gewerbliche Profile, die elektronischen Visitenkarten ähneln, anlegen kann, ist bisher nicht entschieden worden.
Häufig wird angenommen, man befinde sich in Social Media „unter Freunden“ – bis die Abmahnung in den Briefkasten flattert. Fehlende und fehlerhafte Impressen, Datenschutzerklärungen, unerlaubte Bildnutzung und – veröffentlichung können und werden verstärkt abgemahnt.
Wir unterstützen und beraten Sie gern rund um das Thema Social Media. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!