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🚗📢 Update der Pkw-EnVKV: Handlungsbedarf für Autohändler! Achtung, Umsetzungsfrist endete zum 01. Mai 2024! 

🚗📢 Update der Pkw-EnVKV: Handlungsbedarf für Autohändler! Achtung, Umsetzungsfrist endete zum 01. Mai 2024! 

Die aktualisierte Pkw-EnVKV erfordert schnelle Maßnahmen. Bereits bis jetzt galten die aktualisierten Vorgaben für neue Werbung. In unserem Leitfaden zum Update der Pkw-EnVKV erfahren Sie alles Wichtige, um die Vorgaben der Pkw-EnVKV einzuhalten und damit teure Abmahnungen vermeiden. ✅

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Änderungen.

Doch bis wann müssen alle Anpassungen erfolgen?

🗓️ Hier sind die Umsetzungsfristen im Überblick:

  • Pkw-Label und Aushänge: Bis zum 1. Mai 2024
  • Bestehende Internetwerbung: Bis zum 1. Mai 2024
  • Werbeschriften und Speichermedien: Bis zum 1. August 2024
  • Online-Archive: Keine Aktualisierung nötig
  • Leitfaden: Ab dem 15. Juli 2024

Endlich Gewissheit: WLTP-Werte offiziell anerkannt

Die Bestätigung ist da: Die WLTP-Werte haben nun offizielle Gültigkeit. Zuvor bestand durch die fortgesetzte Verwendung der veralteten NEFZ-Messungen trotz der EU-weiten Umstellung auf WLTP-Verfahren seitens des deutschen Gesetzgebers erhebliche Verwirrung.

Das WLTP-Messverfahren erfasst präzise die Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte eines neuen Pkw-Modells. Da es EU-weit verpflichtend ist, müssen alle Mitgliedstaaten ihre Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungen entsprechend anpassen.

Das WLTP-Prüfverfahren legt strengere Testbedingungen fest und liefert realistischere Energieverbrauchs- und CO2-Emissionswerte für jedes einzelne Fahrzeug.

Neue Transparenz beim CO2-Label

Mit einer wichtigen Neuerung wurde die Transparenz und Verbraucherinformation beim Pkw-Label deutlich erhöht. Künftig erfolgt die Klassifizierung nach absoluten CO2-Emissionswerten anhand einer Farbskala.

Farbige CO2-Klassen

Das neue Pkw-Label teilt Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen von A“ (grün, am besten) bis G“ (rot, am schlechtesten) ein. Die Einteilung erfolgt nach den absoluten CO2-Emissionswerten, das Fahrzeuggewicht spielt keine Rolle mehr. Damit wird eine ungenaue Einstufung allein aufgrund der Fahrzeuggröße vermieden.

CO2-Kosten

Das überarbeitete Pkw-Label enthält auch beispielhafte Angaben zu den Auswirkungen einer CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe an der Tankstelle. Die Berechnung der jährlichen Energiekosten basiert auf den Kraftstoffpreislisten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Zusätzlich werden die möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km angegeben, um die mögliche Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verdeutlichen.

Antriebsspezifische Kennzeichnung

Für jede Antriebsart (Elektroauto, Plug-in-Hybrid, Diesel, Benziner, Erdgas, Brennstoffzelle) gibt es nun ein eigenes Pkw-Label-Muster. Damit kann das Label individueller an die Antriebskonfiguration angepasst und weitere antriebsspezifische Informationen dargestellt werden. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit von Fahrzeugen gleicher Antriebsart und macht die Kennzeichnung insgesamt verbraucherfreundlicher.

Spezielle Kennzeichnung für Plug-In-Hybride

Plug-In-Hybride (PHEV) zeichnen sich durch einen kombinierten Antrieb aus Verbrennungs- und Elektromotor aus. Die Pkw-EnVKV sieht für PHEV erstmals eine doppelte Kennzeichnung auf dem Pkw-Label vor. Diese ist an zwei Pfeilen in der Farbskala erkennbar. Der erste Pfeil zeigt wie bisher die Klasseneinstufung nach dem gewichteten Gesamtwert. Der zweite Pfeil zeigt die CO2-Klasse bei reinem Verbrennungsmotorbetrieb mit entladener Batterie. Diese zusätzliche Information ist wichtig, um die Energieeffizienz des Fahrzeugs auch bei entladener Batterie beurteilen zu können.

Neue Regelungen für die Werbung

Die Regeln für Print- und Online-Werbung werden nun angeglichen. Jegliche Werbung im Internet, einschließlich sozialer Medien und Videoportale, unterliegt der Pkw-EnVKV. Im Online-Handel müssen nun auch alle Angaben gemacht werden, die bisher nur für den stationären Verkauf vorgeschrieben waren. Um Fehler zu vermeiden, kann ein Muster aus der Pkw-EnVKV verwendet werden.

In der Printwerbung sind nur noch die kombinierten Verbrauchs- und Emissionswerte erforderlich. Bei der Online-Werbung ist die Sichtbarkeit der Angaben irrelevant, wenn sie allein von der technischen Darstellung der Plattform ohne weiteres Zutun des Herstellers oder Händlers abhängt.

Diese Formulierung könnte zu Auslegungsschwierigkeiten führen, soll aber insbesondere in klassischen Facebook-Fälle erfassen, in denen die erforderlichen Angaben erst nach einem Klick auf „mehr anzeigen“ erscheinen.

Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Änderungen

So erstellen Sie ein rechtssicheres Pkw-Label:

Wenn Fahrzeughersteller das Pkw-Label über ihr Verkaufssystem zur Verfügung stellen können, ist dies oft die einfachste Lösung. Ist dies nicht möglich, haben Händler die Möglichkeit, das Pkw-Label selbst zu erstellen. Dazu können sie entweder die Daten des Herstellers verwenden oder auf die Informationen in der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) des Fahrzeugs zurückgreifen.

Um diesen Prozess zu erleichtern, stehen nützliche Online-Tools wie „Pkw-Label erstellen“ und „Pkw-Label erstellen“ zur Verfügung.

Bleiben Sie abgesichert!

Lassen Sie uns sicherstellen, dass Ihre Werbung den neuen Standards entspricht und Sie rechtlich geschützt sind. Bleiben Sie auf dem Laufenden über regulatorische Änderungen und vermeiden Sie rechtliche Risiken wie eine Abmahnung von Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Erfahren Sie mehr in unseren bisherigen Beiträgen zum Wettbewerbsrecht!

Eine praktische Übersicht zu allen Änderungen finden Sie hier.

#Autohändler #PkwEnVKV #Umsetzungsfristen

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