Designrecht – Abmahnungen wegen gefälschter Geschmacksmuster (Designs), Nachahmungen und Verletzungen von eingetragenen Designs
Mit einer Abmahnung im Designrecht soll der gerichtliche Prozess vorerst vermieden werden und die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden. Derjenige, der in seinem Recht verletzt ist, kann den Rechtsverletzer auf seinen Verstoß aufmerksam machen, Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.
Damit die Wiederholungsgefahr beseitigt wird, muss der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist meist jedoch zu weit gefasst, weil der in seinem Recht Verletzte die Unterlassungserklärung zu seinen Gunsten formuliert.
Auf keinen Fall sollte man nicht reagieren, denn das erhöht die Kosten zusätzlich und in kürzester Zeit können gerichtliche Titel gegen einen erwirkt werden.
Der Streitwert bei Design-Streitigkeiten ist recht hoch und liegt bei ca. 50.000 EUR – 150.000 EUR. Der Streitwert richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des in seinem Recht Verletzten, an der Verfolgung der Verletzungshandlung, das heißt nach dem Angriffsfaktor in Bezug auf das Design.
Unsere erste Prüfung bei einer Abmahnung im Designrecht:
Wir prüfen zunächst, ob das Design überhaupt wirksam eingetragen wurde, also ob es im Zeitpunkt der Anmeldung auch neu war. Viele Inhaber von Designs oder Geschmacksmustern veröffentlichen die Muster lange bevor diese angemeldet werden. Diese Veröffentlichung ist dann neuheitsschädlich, wenn sie über 12 Monate vor Anmeldung geschieht. Aus der Praxis kann ich berichten, dass dies nicht selten der Fall ist.
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Haben Sie ein gleichartiges Design wie Ihr geschütztes Design irgendwo anders gesehen?
Wir prüfen die Ähnlichkeit der Designs, Ihre Chancen auf Erfolg und helfen Ihnen, gegen den Rechtsverletzer vorzugehen!
Ähnlichkeitsrecherche Designrecht:
Über die Webseite des europäischen Patent- und Markenamtes kann man problemlos eingetragene Designs über DESIGNview recherchieren: https://www.tmdn.org/tmdsview-web/welcome#/dsview
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Haben Sie eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung eines fremden Designs erhalten?
Wir prüfen die Angelegenheit für Sie, beraten Sie, wie Ihr Design in ähnlicher, abgewandelter Form zulässig sein kann und übernehmen jegliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Bei einer Abmahnung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit:
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übersenden Sie uns die Abmahnung per E-Mail oder Fax
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wir überprüfen die Abmahnung und kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail
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wir vereinbaren bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung gern ein Pauschalhonorar, so dass Sie die Kosten leicht überblicken können
Was Sie unterlassen sollten:
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Fristen ignorieren
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Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
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Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung
Was ist bei der Unterlassungserklärung zu beachten:
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Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung stets beigefügt ist, ist meist zugunsten des Abmahnenden formuliert und daher oft sehr weit gefasst. Eine derartige Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben, da Sie sonst womöglich schnell wieder einen von der Unterlassungserklärung erfassten Rechtsverstoß begehen und dann wird die Vertragsstrafe sofort fällig und Sie müssen nicht erst noch einmal auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Aus dem Grund ist es sehr ratsam, die Unterlassungserklärung zu modifizieren, also abzuändern und gewisse rechtliche Standardsätze hinzuzufügen oder auszutauschen. Gerade bei der Formulierung solcher modifizierten Unterlassungserklärungen kann anwaltliche Hilfe sehr nützlich sein.
Weitere Einzelheiten zu Abmahnungen finden Sie hier