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URHEBERRECHT

Durch die voranschreitende Digitalisierung und Technologisierung hat das Urheberrecht immer mehr an Bedeutung erlangt. Während früher einzelne Kassetten mühsam überspielt wurden, lassen sich heute ganze Filme oder Albensammlungen eines Künstlers in kürzester Zeit auf den eigenen PC herunterladen und vervielfältigen. Dass der Download von illegal zur Verfügung gestellten Angeboten Urheberrechte verletzt, ist mittlerweile weitestgehend bekannt. Oft sind sich die Nutzer jedoch gar nicht darüber bewusst, dass sie Urheberrechte verletzen. Im Folgenden geben wir daher einen kurzen Einblick in den urheberrechtlichen Schutz von Werken.

Beispielsweise Musik, Fotos, Texte, Grafiken, Filme und Videos genießen wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, urheberrechtlichen Schutz. Bei einer unberechtigten Nutzung, z.B. beim Hochladen von Videos auf YouTube oder Nutzung fremder Fotos, sollte man als Nutzer sehr aufpasen, da Kosten auf einen zukommen können, beispielsweise die Zahlung von Schadensersatz.

Entstehung des Schutzes

Ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst ist geschützt, wenn es gemäß § 2 II UrhG eine persönlich geistige Schöpfung darstellt, die eine wahrnehmbare Formgestaltung erlangt hat. Ferner muss das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen. Das Werk ist eine persönlich-geistige Schöpfung, wenn es auf einer menschlich gestalterischen Tätigkeit des Urhebers beruht. Dieses Erfordernis grenzt das Werk dahingehend ein, dass es von einem Menschen, nicht etwa einem Tier, geschaffen werden muss und nicht eine rein mechanische Tätigkeit (sog. „Zufallswerk“) zugrunde liegen darf. Eine wahrnehmbare Formgestaltung verlangt, dass das Werk sinnlich wahrnehmbar ist. Dies kann beispielsweise durch eine Beschreibung in Worten, durch eine Zeichnung aber auch in Form einer Aufführung geschehen. Nicht geschützt sind demnach bloße Ideen, die noch nicht zum Ausdruck gelangt sind. Darüber hinaus muss das Werk eine gewisse Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe aufweisen. Diese Schöpfungshöhe erfordert, dass der individuelle geistige Gehalt des Urhebers in dem Werk zum Ausdruck kommt. Das Werk darf nicht lediglich alltäglich oder banal sein. Es muss zumindest so individuell sein, dass es von anderen Werken abgrenzbar ist.

Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Wenn Sie einen Nachahmer in die Schranken weisen wollen (Unterlassung, Schadensersatz, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen).
  • Wenn Sie eine gerichtliche Durchsetzung anstreben (Klage, einstweilige Verfügung, Schutzschrift).
  • Wenn Sie eine Abmahnung  oder Unterlassungserklärung verfassen wollen.
  • Wenn Sie Auskunft über den Ihnen entgangenen Gewinn erhalten wollen.
  • Wenn Sie sich unsicher sind, wieweit der Schutzumfang Ihres Geschmackmusters (neu: eingetragenen Designs) reicht.
  • Wenn Sie nicht wissen, wie Sie den Nachweis einer Rechtsverletzung führen müssen.
  • Wenn Sie nach einer Löschungsklage einen Gegenangriff starten wollen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Werk urheberrechtlichen Schutz genießt.
  • Wenn Ihr Urheberrecht beeinträchtigt wird.
  • Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie Nutzungsrechte nur in dem von Ihnen gewünschten Maß abtreten.

Vorgehen gegen Abmahnungen

  • Wenn Sie die Richtigkeit einer Abmahnung bezweifeln.
  • Wenn Sie eine Unterlassungserklärung modifizieren wollen.
  • Wenn Sie gerichtlich gegen unrichtige Abmahnungen vorgehen wollen.
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