Durch die Schein-Anonymität und die weltweite Vernetzung, die mit dem Internet einhergehen, ist es für Internetnutzer einfacher und leichter, andere Personen in herabwürdigender Weise öffentlich bloßzustellen (sogenanntes Cybermobbing). Die Gründe können unterschiedlicher nicht sein und reichen von enttäuschten Gefühlen, bloßer Wut, Konkurrenzdenken und Neid bis hin zum Ziel der Druckausübung auf die bloßgestellte Person. Unvorteilhafte Partybilder und Situationen werden im Internet bildlich ausführlich dargestellt, dazu noch ein gepfefferter und beleidigender Text und schon ist der Ruf im Geschäftsleben und auch privat ruiniert.
Nehmen Sie diffarmierende Äußerungen, die über Sie verbreitet werden nicht einfach hin und wehren sie sich! Aber Achtung: Lassen Sie sich nicht auf das Spiel ein, das man mit ihnen spielen möchte! Reagieren Sie nicht mit gleichartigen, wütenden Antworten! Denn das kann womöglich dafür sorgen, dass Ihre Antwort weitergepostet wird, kopiert und kommentiert wird und Sie im Endeffekt durch Ihre eigene Aussage noch schlechter dastehen, als zuvor.
Erwidern Sie daher nichts auf die Cybermobbing-Attacke. Suchen Sie sich rechtlichen Beistand, der mit Ihnen die Angelegenheit klärt. Das Internet hat auch Regeln, an die sich jeder Nutzer halten muss. Tut er dies nicht, sehen das Zivilrecht und das Strafrecht diverse Rechtsfolgen vor.
Sobald es sich um die Verbreitung unwahrer Tatsachen handelt und/oder um Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung, kann sich der Verfasser strafbar machen. Das gilt insbesondere bei Drohungen. Der erste Weg kann also sein, bei der Polizei eine Strafanzeige gegen den Verfasser zu stellen. In manchen Bundesländern kann man das bereits online machen. Sofortige Hilfe können auch Unterlassungserklärungen, die die Wiederholungsgefahr beseitigen sollen, bringen. Neben den Unterlassungsansprüchen können den Opfern aufgrund von Cybermobbing auch Schadensersatzansprüche zustehen.