Die häufigsten Fälle im Wettbewerbsrecht – Fehlerhafte AGB, keine Grundpreisangabe, kein Impressum im Online-Shop etc.
Aufgrund der neuen Rechtslage seit dem 13.06.2014 müssen sich Inhaber von Online-Shops auf das neue Widerrufsrecht einstellen und entsprechende Anpassungen vornehmen. Andernfalls können sie abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden.
Aufpassen muss auch jeder Privatverkäufer bei eBay, denn sobald man mehrere gleichartige Artikel innerhalb einer kurzen Zeit verkauft bzw. einstellt, kann bereits ein gewerbliches Handeln vorliegen. Immer wieder wird fälschlicherweise angenommen, als Privatverkäufer sei man „sicher“ vor Abmahnungen und einige Händler versuchen die strengeren Anforderungen von gewerblichen Verkäufern zu umgehen, und melden sich als Privatverkäufer an. Das kann jedoch ganz schnell nach hinten losgehen und eine Abmahnung zur Folge haben. Denn so eine „Falscheinstufung“ als Privatverkäufer und die damit verbundenen fehlenden AGB und das fehlende Impressum schädigen vor allem die Mitbewerber, die sich an die Regeln halten. Und schwupps – schon ist man im Wettbewerbsrecht angekommen, wo die Streitwerte ganz schnell bei 50.000 EUR liegen können.
Informieren Sie sich daher jetzt, welche Änderungen der Gesetzgeber für Online-Shop – Inhaber vorschreibt und passen Sie ihre Widerrufsbelehrung an!
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Oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bereits gewerblich oder noch privat handeln und wie Sie am besten rechtssicher mit Ihrem Online-Shop verkaufen können – lassen Sie sich von uns beraten!
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