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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Wer sich an eine andere ASIN-Nummer anhängt, handelt wettbewerbswidrig und kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden, urteilte das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil v. 14.10.2015 – AZ: 84 O 149/14). In diesem Fall hatte der Beklagte ca. 2.500 EUR Schadenersatz zu zahlen. Die Klägerin vertrieb über Amazon in China für sie hergestellte Handy – Schutzhüllen. Sie verkaufte diese Schutzhüllen nicht an Unterhändler, sondern ausschließlich selbst über das Internet. Bei Amazon […]