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Werbung zur Fußball – Europameisterschaft 2016: Was erlaubt ist und was nicht

Werbung zur Fußball – Europameisterschaft 2016: Was erlaubt ist und was nicht
Die Europameisterschaft 2016 ist bereits in vollem Gange. Überall im Supermarkt wird wie jedes Jahr mit Merchandising-Produkten geworben, überall sind nur noch schwarz-rot-gelbe Fahnen zu sehen und überall gibt es EM-Sonderangebote. Doch nicht alles ist erlaubt. Wer die falschen Werbebegriffe und Logos verwendet, begeht eine Markenrechtsverletzung. Erfahren Sie im Fogenden, womit Sie besser nicht werben sollten und was erlaubt ist.

Die in Frankreich stattfindende Fußball – Europameisterschaft 2016 wird vom europäischen Fußballverband UEFA veranstaltet. Die UEFA hat sich bereits frühzeitig ein paar Logos und Marken schützen lassen, sodass nur sie und ihre offiziellen Vertragspartner mit den Kennzeichen werdebn dürfen. Darunter sind beispielsweise das offizielle Logo der UEFA EURO 2016, das Logo des Pokals der UEFA EURO 2016, das Maskottchen SUPER VICTOR und der Werbeslogan „LE RENDEZ-VOUS“.

Neben diesen Wort-/Bildmarken, die nur von den offiziellen Vertragspartnern der UEFA, wie z.B. adidas, Coca-Cola oder Hyundai verwendet werden dürfen, hat sich die UEFA auch reine Wortmarken schützen lassen. Die Zeichen „EURO 2016“, „FRANCE 2016“ und „UEFA EURO 2016“ sind geschützt. Wer mit ihnen wirbt, riskiert teure Markenrecht – Abmahnungen.

Wennschon, dennschon – was beachtet werden muss bei EM-Werbung

Wichtig ist, dass Sie die Begriffe, wenn Sie sie unbedingt verwenden wollen, keinesfalls markenmäßig verwenden, also kein Produkt bzw. keine Dienstleistung mit einem entprechenden Logo versehen. Eine nicht markenmäßige Verwendung ist jedoch schwer in der Realität umzusetzen. Denn schwer wird es, wenn der Eindruck vermittelt wird, zwischen Ihnen und der UEFA bestehe eine wirtschaftliche Verbindung. Dann ist man schnell im Verdacht, den Ruf der EM in unlauterer Weise ausgenutzt zu haben und sich an die Marke angehängt zu haben.

Werbung ohne Markenrechtsverletzung – so macht man`s richtig

Besser ist es, auf andere, nicht geschützte Begriffe auszuweichen und z.B. mit „Europameisterschaft“ oder „EM“ -Schnäppchen“ zu werben. Da es sich bei den beiden Begriffen um rein beschreibende Wörter handelt, besteht ein Freihaltebedürfnis zugunsten der Allgemeinheit, sodass diese nicht geschützt werden dürfen. Auch unproblematisch sind „5 % Fan-Rabatt auf alle Holzmöbel“, „EM-Angebot: Kaufe 2 zahle 1“ oder Slogans wie „Für jedes Tor der deutschen Nationalmannschaft gibt es 3 % Rabatt“ etc.

Vermeiden sollte man auf jeden Fall Zusammensetzungen aus geschützten Zeichen und der angebotenen Ware, wie z.B. „Euro-Schrippen“ oder „Euro-Wurst“.

Was man sonst noch beachten sollte bei der EM-Werbung

Auch Vergleichshinweise, dass die angebotenen Waren qualitativ oder in sonst einer Weise ähnlich sind, sollten vermieden werden.

Natürlich kann man auch eigene EM-Logos entwerfen. Wichtig ist nur, dass sie beim Verbraucher keinen Zusammenhang mit der UEFA hervorrufen.

Die Farben schwarz-rot-gold sind frei verwendbar bei der Gestaltung von Lebensmitteln und Kleidungsstücken, sofern sie nicht in Form einer Flagge verwendet werden.

Wer Merchandising-Produkte vertreiben will, darf dies nur auf Basis eines Lizenzvertrages. In diesem Lizenzvertrag werden die Vertriebsregion und die zu vertreibenden Produkte genau aufgelistet. Lizenznehmer dürfen ihr Unternehmen trotzdem nicht mit der Europameisterschaft in Verbindung bringen, sondern die Produkte nur verkaufen.

Die Europameisterschaft ist eine Zeit, in der Unternehmen durch Sonderangebote und EM-Artikel guten Umsatz machen können. Allerdings sind die markenrechtlichen Aspekte in den Werbeanzeigen und –strategien nicht zu unterschätzen. Wer weiß, wie er werben darf und was er besser unterlassan sollte, verhindert teure Markenabmahnungen. Lassen Sie es nicht soweit kommen!

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