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Privatverkauf oder Gewerbetreibender bei eBay – Urheber- und Markenrechtsverletzungen können teuer werden

Privatverkauf oder Gewerbetreibender bei eBay – Urheber- und Markenrechtsverletzungen können teuer werden
Nicht nur Händler müssen Marken- und Urheberrechte beachten; auch Privatverkäufer bei eBay sollten von möglichen Gefahren zumindest schon einmal gehört haben. Denn egal ob gewerblich oder privat; wer Waren am Markt anbietet, muss die Rechte anderer beachten.

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Gucci-Tasche zu verkaufen, sollte sich vorher folgendem sicher sein: Es handelt sich nicht um ein Plagiat. Denn sobald es sich um gefälschte Ware handelt oder Rechte Dritter verletzt, drohen teure Abmahnungen und ggf. auch Klagen. Insbesondere Kleidung und Accessoires aus der Türkei oder China sind potentielle Plagiatkandidaten, da dieser Markt, anders als hier boomt. Eine Markenrechtsverletzung begeht übrigens auch, wer neue Markenartikel verkauft, ohne eine entsprechende Lizenz dafür zu besitzen.

♦  Für die Abmahner ist es egal, wie hoch die Verkaufserlöse sind.  ♦

Auch wenn einige Abmahner die angebotene Ware selbst ersteigern, um die Adresse des Anbieters zu erhalten, so kann nicht erst der Verkauf, sondern bereits das Anbieten eine rechtsverletzende Handlung darstellen.

eBay bietet mit VeRI ein Programm an, über das die Rechteinhaber mögliche Rechtsverletzungen auf eBay melden können, sodass das Angebot erst einmal entfernt wird. Ob es sich dabei tatsächlich um Rechtsverletzungen handelt, hat der Angebotsersteller mit dem Rechteinhaber selbst zu klären. eBay entzieht sich so der Haftung als Störer. Für eBay- Händler bedeutet das, dass sie zwar nicht unbedacht mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, sondern vorsorglich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben sollten, um so eine Abmahnung mit teuren Abmahnkosten zu umgehen.

Wichtig ist jedoch, dass die Unterlassungserklärung ein Vertrag ist, mit dem man sich für 30 Jahre dazu verpflichtet, einen derartigen Rechtsverstoß nicht noch einmal zu begehen – und das mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe, die bei jedem Fall des Vertragsbruchs gezahlt werden soll.

Auch vor Urheberrechtsverstößen sollte man sich hüten. Typische Fälle sind das Vervielfältigen und Vertreiben von Computer-Software, Computerspielen oder Musik-Dateien oder das Nutzen eines fremden Fotos auf der eigenen Webseite. Auch hier drohen saftige Abmahnungen.

Wer eine einstweilige Verfügung erhalten hat, sollte unbedingt die Fristen einhalten und den Sachverhalt sowie die Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Wird nicht reagiert, hat der Antragsteller einen Titel in der Hand, der vollstreckbar ist.

Gleiches gilt für den Mahnbescheid, weshalb auch hier auf die Forderungen des Gegners fristgerecht reagiert werden sollte.

Fazit

Auch wenn es sich um Privatverkäufer handelt –sie sind vor Markenrechtsverletzungen nicht sicher. Zumal die Grenzen des Privatverkaufs und des gewerblichen Handels mittlerweile fließend sind. Daher ist es für beide Gruppen wichtig, Markenrechte sowie Urheberrechte zu beachten. Es könnte sonst teuer werden.

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