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Markeninhaber gehen zur Verteidigung ihrer Marken und zur Verhinderung von Rufschädigungen durch billige Plagiate hart gegen Online-Händler vor. Der kostengünstige China-Import wird so zur teuren Abmahnfalle. Immer mehr gefälschte Produkte sind auf dem europäischen Markt in Umlauf. Bei den Verkäufern handelt es sich nicht immer um skrupellose Händler, sondern häufig um Händler, die ein Produkt gutgläubig erwerben – nichtsahnend, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt – und dann wieder verkaufen. Wer eine Abmahnung […]

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Nicht nur Händler müssen Marken- und Urheberrechte beachten; auch Privatverkäufer bei eBay sollten von möglichen Gefahren zumindest schon einmal gehört haben. Denn egal ob gewerblich oder privat; wer Waren am Markt anbietet, muss die Rechte anderer beachten. Wer mit dem Gedanken spielt, seine Gucci-Tasche zu verkaufen, sollte sich vorher folgendem sicher sein: Es handelt sich nicht um ein Plagiat. Denn sobald es sich um gefälschte Ware handelt oder Rechte Dritter verletzt, drohen teure Abmahnungen und […]

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Bei eBay kann man neuerdings auch per „Kauf auf Rechnung“ einkaufen. Für die Käufer auf den ersten Blick entgegenkommend und somit auch für die Verkäufer gut, oder? Kommt darauf an. Wer bei eBay diese Zahlungsmöglichkeit anbietet, sollte vorher seine AGB entsprechend anpassen, denn andernfalls können teure Abmahnungen drohen. Das Interessante beim Kauf auf Rechnung ist, dass an der Kaufabwicklung nicht nur der Verkäufer und der Käufer beteiligt sind, sondern auch ein Dritter Mitspieler: […]

[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 13.11.2014 (AZ: I-15 U 46/14) entschieden, dass Online-Händler in ihren AGB Verbrauchern vorschreiben können, die gekaufte Ware abzuholen. Ebenso sei es zulässig und nicht wettbewerbswidrig, in AGB eine Bitte zu formulieren, die Ware nicht selbst zurückzuschicken, sondern online über das Rückrufzentrum.   In dem Fall ging es um drei Klauseln, die ein Online-Shop in seinen AGB verwendete. „Bitte geben Sie die Artikel, die (…) versandt […]

Wer bei Amazon, eBay oder in seinem Online-Shop Produktbilder verwendet, muss nach der neuesten Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 04.08.2015, AZ: I-4 U 66/15) genau kennzeichnen, was auf der Abbildung vom Lieferumfang erfasst ist und was nicht – andernfalls kann ein Vorwurf für irreführende Produktbilder drohen. Wer also zu Dekorationszwecken oder als „Serviervorschlag“ andere, nicht im Lieferumfang enthaltene Gegenstände abbildet, muss klar und deutlich einen Hinweis anbringen, der besagt, welche Teile nicht zum Lieferumfang […]

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