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NEU: „ Kauf auf Rechnung “ bei eBay – Achtung, rechtliche Stolperfalle!

NEU: „ Kauf auf Rechnung “ bei eBay – Achtung, rechtliche Stolperfalle!

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Bei eBay kann man neuerdings auch per „Kauf auf Rechnung“ einkaufen. Für die Käufer auf den ersten Blick entgegenkommend und somit auch für die Verkäufer gut, oder? Kommt darauf an. Wer bei eBay diese Zahlungsmöglichkeit anbietet, sollte vorher seine AGB entsprechend anpassen, denn andernfalls können teure Abmahnungen drohen.

Das Interessante beim Kauf auf Rechnung ist, dass an der Kaufabwicklung nicht nur der Verkäufer und der Käufer beteiligt sind, sondern auch ein Dritter Mitspieler: PayPal. Durch die Zwischenschaltung an PayPal kommt es zu einer Forderungsabtretung der Kaufpreisforderung des Verkäufers an PayPal. Wenn der Käufer die Rechnung erhält, muss er den Kaufpreis folglich an PayPal zahlen. Der Verkäufer bekommt von PayPal also schon vorher das Geld und PayPal trägt das Risiko, dass der Käufer nicht zahlt, allein. Aus diesem Grund führt PayPal bei den Käufern eine sogenannte Bonitätsprüfung durch.

Und genau aus diesem Grund kommen auf eBay-Verkäufer nach den Änderungen des Widerrufsrechts seit dem 13.06.2014 erneut rechtliche Änderungen zu: Verkäufer müssen durch den „Kauf auf Rechnung“ bei eBay ihre AGB anpassen und die Käufer darauf hinweisen, dass ihre Forderung bei dieser Zahlungsmethode an PayPal abgetreten wird, sie also nicht mehr an den Verkäufer zahlen müssen, sondern an Paypal und dass Paypal deshalb eine Bonitätsprüfung durchführt, was wiederum im datenschutzrechtlichen Teil der der AGB erklärt werden muss.

Wir übernehmen für Sie gern die Anpassung Ihrre AGB an und machen sie abmahnsicher!

Lassen sie es nicht drauf ankommen und riskieren sie nicht teure Abmahnungen!

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