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Im Oktober 2013 wurde das Bewertungsportal Qype von Yelp übernommen. Seitdem wurden vielen Unternehmensprofilen ihre positiven Bewertungen teilweise weggefiltert, sodass vor allem und teilweise sogar ausschließlich negative Bewertungen sichtbar waren. Das verschlechtert natürlich auch den Ruf der Lokale und Unternehmen.
Das Filtern von Bewertungen in Bewertungsportalen wie Yelp in großem Umfang als „momentan nicht empfohlene Bewertungen“ begründet das Unternehmen Yelp mit dem Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen. Von den gefilterten Bewertungen waren jedoch viele ernst gemeint und ungefälscht. Das Filterprogramm von Yelp, das mit einem bestimmten Algorithmus arbeitet, geht eindeutig nach hinten los.
Viele unzufriedene, bei Yelp gelistete Unternhemensinhaber haben sich dagegen gewehrt und sind bis vor das Gericht gegangen. Jetzt haben das Landgericht Berlin und das Landgericht Hamburg geurteilt: Yelp bekommt Recht. Das Landgericht Berlin sieht das Filtern von Kundenbewertungen als zulässige Meinungsäußerung an. Eine Bewertung von 5 auf 4 Punkte sei noch keine angreifbare Schmähkritik.
Trotzdem haben die Yelp-Gegner noch Chancen; das waren erst die ersten zwei Urteile, weitere Verfahren müssen noch entschieden werden. Außerdem sind diese beiden Fälle nicht repräsentativ für all die Unternehmen, wo eine starke Verzerrung der Bewertung vorgenommen wurde. Der Hamburger Anwalt Hendrik Sievers meinte in einem Interview mit der WirtschaftsWoche, dass sich Yelp gerade die Fälle herausgesucht hat, bei denen die Sachverhalte nicht so schlimm bzw. eindeutig waren. Die Fälle, wo die Verzerrungen eindeutig sind, gilt es noch zu entscheiden. Am Münchener Gericht sind die gegen Yelp erwirkten einstweiligen Verfügungen noch nicht aufgehoben worden.
Das Argument der Meinungsfreiheit ist schwer nachzuvollziehen vor dem Hintergrund, dass die Öffentlichkeit Yelp bzw. Qype bisher als neutrales Bewertungsportal angesehen hat. Daher bleiben die ausstehenden Verfahren noch abzuwarten.
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