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Stockfotografie, Möbel und Designs – was muss ich beachten?

Stockfotografie, Möbel und Designs – was muss ich beachten?

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Wer im Bereich der Stockfotografie gerne Möbel und andere Gegenstände fotografiert, muss sich zwar keine Gedanken machen um die Gage für das Model. Trotzdem sollte man aufmerksam sein, bei dem, was man fotografiert und an Bildagenturen weitergibt. Denn Getty Images wurde wegen Fotos, auf denen geschützte Designermöbel abgebildet waren, abgemahnt und musste Schadensersatz an die Rechteinhaber zahlen.

Geklagt hatten Pernette Martin-Barsac und Jacqueline Jeanneret Gris vor einem französischen Gericht. Als Erben und Rechteinhaber der Werke des verstorbenen Designers Charles-Édouard Jeanneret-Gris (bekannt als „Le Corbusier“).

Getty Images hatte 52 Bilder in seinem Repertoire, auf denen Möbelstücke von „Le Corbusier“ abgebildet und welche designrechtlich geschützt sind. Dadurch, dass jeder die Bilder kaufen und vielseitig einsetzen kann, wie z.B. auf seiner Webseite zur Untermalung der Inhalte, werden die Bilder massenhaft verbreitet. Diese Verbreitung der Bilder bewirke eine Wertminderung der Marke „Le Corbusier“. Das Gericht entschied zugunsten der Kläger und verurteilte Getty Images, die Bilder aus ihrem Angebot zu entfernen und für jedes Bild 2.500 EUR zu zahlen, also insgesamt 130.000 EUR. Sollte Getty Images erneut Bilder mit Designermöbeln von „Le Corbusier“ anbieten, müsse die Bildagentur 10.000 EUR pro Bild bezahlen.

Für Fotografen bedeutet das, dass sie vorsichtig sein müssen, was sie fotografieren und ins Netz stellen und was sie an Stockagenturen weitergeben. Geschützte Designs auf Fotos können letztlich sehr teuer werden für den Fotografen, denn die Bildagenturen lassen sich mittlerweile versichern, dass alle notwendigen Einverständnisse für den Verkauf von Fotos vorliegen. Getty Images hat eine Liste aufgestellt von Sofa-, Sessel- und Tisch- Designs, die auf ihren Bildern nicht abgebildet werden dürfen. Auch Werke von Ludwig Mies van der Rohe, Arne Jacobson und Eero Aarnio sollten auf keinen Fall auf Stockbildern zu sehen sein.

Mittlerweile hält Getty Images auch einen kleinen Leitfaden für Fotografen bereit.

Das Problem mit Designs erstreckt sich aber auch auf Marken und andere Unternehmenskennzeichen. Deshalb sollten bei Stockfotos Markennamen herausretuschiert werden oder gar nicht erst ins Bild gebracht werden. Neutral sind z.B. einfarbige Hemden (es sei denn, durch Schnitt und die Aufmachung der Nähte kann das Kleidungsstück designrechtlich geschützt sein). Generell gilt, dass bei Unsicherheiten am besten nachgefragt wird beim Hersteller bzw. Designer, ob man die Gegenstände auf den Fotos abbilden kann und diese kommerziell genutzt werden.

Wer sich mit der Stockfotografie beschäftigen möchte und in das Business eintauchen will, sollte sich vorher gründlich über die rechtlichen Eckpunkte informieren und stets auch die Problematik Design,- Marken-, und Urheberrecht im Kopf behalten.

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