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Corporate Communication – Werbeagenturen aufgepasst – rechtliche Fallstricke von Aufträgen

Corporate Communication – Werbeagenturen aufgepasst – rechtliche Fallstricke von Aufträgen

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Ein erfolgreiches Unternehmen hat neben seiner Corporate Identity Strategie eine gute Corporate Communication Strategie. Corporate Communication ist die gesamte Unternehmenskommunikation, nach innen und nach außen. Mithilfe der Werbung und von PR wird das Unternehmen mit seinen Werten, seinem Image und seiner Philosophie einheitlich nach außen getragen. Das kann durch Werbespots, Anzeigen, Printwerbung oder aber auch als Pressemitteilungen, Messen, Flyer oder Social Media-Networking uvm. geschehen. Auch Marken spielen dabei eine bedeutende Rolle, da die Marke mitunter der wertvollste Unternehmensbestandteil ist.

Die Corporate Communication, also die Unternehmenskommunikation wird von Unternehmen häufig auf externe Werbeagenturen übertragen. Werbeagenturen sind bei Rechtsverstößen, die durch die Werbeaktionen passieren, verantwortlich und können leicht Ziel von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen sein. Es muss schnell gehen und das Budget ist begrenzt – deswegen wird meist auf eine juristische Prüfung des Corporate Communication Projektes verzichtet. Doch gerade die rechtliche Absicherung, dass die Corporate Communication Strategie nicht zum Fallstrick wird, ist essentiell und wird unterschätzt.

Denn derjenige, der den Rechtsverstoß begeht, ist meist auch (mit) verantwortlich für den Rechtsverstoß und häufig wird unter dem Zeitdruck, schnell herauszufinden, wer dafür verantwortlich ist, nicht richtig reagiert. Eine wettbewerbsrechtlich oder markenrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung für den schnellen vorläufigen Schutz vor weiteren Rechtsverletzungen kann teuer werden für die Abgemahnten. Nicht nur, dass man sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, gewisse Handlungen zu unterlassen und für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht; auf Verlangen des Rechteinhabers müssen mitunter ganze Werbecampagnen abgebrochen sowie Flyer, Werbevideos, Zeitschriften und Broschüren etc. vernichtet werden.

Bereiche, in denen schnell Rechtsverletzungen begangen werden, sind v.a.

  •          Werbung in der Öffentlichkeit durch Banner, facebook-Auftritte, Flyer, Werbespots,…
  •          Digitale Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  •          bei App-Entwicklungen
  •          im Marketing
  •          in der Gestaltung
  •          finanzielle Unterstützung zur Förderung sozialer Arbeit
  •          PR- Aktionen und Kommunikation

Ursache kann z.B. die Verletzung von Wettbewerbsrechten, Markenrechten und Urheberrechten sein. Es ist deshalb ratsam für Werbeagenturen, das Corporate Communication Konzept seines Auftraggebers auch auf rechtliche Aspekte hin zu überprüfen. Das dafür anfallende anwaltliche Honorar steht in keinem Verhältnis zu den Abmahnkosten und den daraus resultierenden Folgekosten.

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