So schön Amazons neue Verkaufsvariante FBA auch erscheinen mag, so birgt sie eine hochgradige Abmahngefahr in sich. Bei der Nutzung von FBA (Fulfillment by Amazon – Versand durch Amazon) entstehen ungewollt wettbewerbsrechtlich abmahnbare Situationen: Die Anzeige von zwei verschiedenen AGB, nämlich der von Amazon und der des Händlers selbst, stellt eine Irreführung von Verbrauchern dar.
Wer sich vor einer anrollenden Abmahnwelle wegen der Nutzung von FBA schützen will, muss seine AGB ändern!
Das Problem liegt im Kern darin, dass Online – Händler bei Amazon, die nur oder auch die Möglichkeit des FBA nutzen, derzeit technisch keine Möglichkeit haben, ordentlich zwischen der Widerrufsbelehrung von Amazon und der eigenen Widerrufsbelehrung zu trennen.
Dem Verbraucher werden demnach sowohl die Widerrufsbelehrung des Händlers und die von Amazon angezeigt. Sobald die Widerrufsbelehrungen nicht identisch sind, wird der Verbraucher unsicher, da er nicht weiß, welche Bedingungen für ihn nun gelten. Diese Irreführung der Verbraucher, insbesondere durch verschiedene Fristen und Bedingungen, ist wettbewerbsrechtlich abmahnbar.
Fazit:
Da bereits schon mehrere Abmahnungen wegen der Nutzung von FBA verschickt wurden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis andere auf den Zug aufspringen und daraus ein lukratives Abmahngeschäft entwickeln. Lassen Sie es nicht soweit kommen und passen Sie Ihre AGB entsprechend an!
Wir arbeiten seit Jahren mit Online-Händlern zusammen und helfen Ihnen gerne, Amazons Abmahnhürden zu beseitigen!