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Damit Sie sich nicht blamieren: EU-Markennamen vor der Eintragung in mehreren Sprachen prüfen

Damit Sie sich nicht blamieren: EU-Markennamen vor der Eintragung in mehreren Sprachen prüfen

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EU-Markennamen sind äußerst beliebt – denken Sie dabei an die verschiedenen Spachen !

Wer über die Anmeldung von einem EU-Markennamen nachdenkt, sollte den gewünschten Markennamen in alle EU- Sprachen übersetzen lassen und auf die Eintragungsfähigkeit hin prüfen lassen. Denn ein deutsches Wort oder ein leicht abgewandeltes Fantasiewort kann in einer anderen Sprache zum Beispiel ein Schimpfwort darstellen oder durch die Aussprache wie eine Beleidigung klingen.

Denn so schön es auch ist, dass man mit einer EU-Markenanmeldung markenrechtlichen Schutz in mehreren Ländern gleichzeitig erlangt, umso ärgerlicher ist es, wenn der markenrechtliche Schutz aufgrund eines Missverständnisses versagt wird, und zwar in allen EU-Ländern. Deswegen ist es sinnvoll, sein geplantes Markenzeichen im Voraus übersetzen zu lassen und sich so Zeit und Geld zu sparen.

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26.09.2014 (EUGH, Urteil AZ: T – 266/13) entschieden, dass die Marke „curve“ nicht eintragungsfähig ist, weil es sich dabei um die Mehrzahl des Wortes „curva“ auf Rumänisch handelte und übersetzt „Hure“ bedeutet und beleidigend ist. Was nach der deutschen Auffassung vllt. nach Weiblichkeit, Sport oder Fitness klingen kann, kann in anderen Ländern wohl ganz anders aufgefasst werden.

Insofern heißt es: Vorsicht bei existierenden Worten und Wortabwandlungen – es könnte sonst peinlich und teuer für Sie werden.

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