Abmahnungen können aus den verschiedensten Bereichen stammen und sollten nicht unbeachtet bleiben.
Denn die Abmahnung ist die Vorstufe der Klage und soll dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr des Rechtsverstoßes zu beseitigen. Für den Abgemahnten bedeutet das, dass er die Abmahnung auf ihre Richtigkeit prüfen, auf sie reagieren muss und sich ggf. in einer modifizierten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, keine derartigen Rechtsverstöße in Zukunft zu begehen.
Für den Abmahnenden ist die Abmahnung der erste Weg, um einen Konkurrenten bzw. Rechtsverletzer auf seine Tat hinzuweisen und ihm die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zu geben. Wichtig ist die Abmahnung v.a. deshalb, weil der Rechteinhaber bzw. in seinem Recht Verletzte bei einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten die Kosten der Klage zu tragen hat. Um dies zu umgehen, wird einer Klage folglich eine Abmahnung vorausgeschickt. Das spart Kosten – auf beiden Seiten.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert bei Abmahnungen
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- wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts