Markenanmeldung China – Warum?
Inhaltsübersicht
Haben Sie sich eine Marke aufgebaut, die ein wichtiges Vermögen Ihres Unternehmens ist? Dann sollten sie darüber nachdenken diese nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern auch auf internationaler Ebene zu schützen. In China, um genau zu sein.
China ist ein sehr großes Land mit immer mehr westlichen Produkten und stellt somit einen interessanten Absatzmarkt dar. Jährlich werden eine große Anzahl an Markenanmeldungen durchgeführt, sodass es eine Überlegung wert ist, ob dies auch für Sie sinnvoll ist.
China bietet nicht nur einen wachsenden und interessanten Absatzmarkt, sondern leider auch einen großen Boden für Markenpiraterie. Ohne Markenschutz läuft die Gefahr, dass Sie in China eine Konkurrenzmarke haben. Es kommt immer häufiger vor, dass jemand anderes Ihre Marke anmeldet und Sie dann abmahnt oder zur Unterlassung ihrer eigenen Marke auffordert.
Insbesondere, wenn Sie ein bestimmtes Produkt mit Wiedererkennungswert haben, sollten Sie eine Anmeldung der Marke in China in Betracht ziehen. Dies würde auch den Wert ihres Unternehmens steigern. Weiter ist nur eine in China angemeldete Marke ein handfester Schutz gegen die Markenpiraterie und Nachahmer.
Kann ich selbst eine Marke in China anmelden oder benötige ich einen Anwalt?
Bei einer Markenanmeldung generell ist die Hinzuziehung eines anwaltlichen Rates vorteilhaft, damit sich keine Fehler einschleichen, die eine Anmeldung scheitern lassen.
In China sind jedoch Ausländer dazu verpflichtet sich bei der Anmeldung einer Marke Unterstützung von einer autorisierten Anwaltskanzlei zu holen.
Die Anmeldung kann online vorgenommen werden und wenn Sie schon über eine deutsche Basismarke verfügen, entweder über die WIPO oder das Chinese Trade Mark Office (CTMO) erfolgen.
Zwar ist das Verfahren über die WIPO kostengünstiger, jedoch nicht zu empfehlen: Das WIPO-Verfahren dauert länger und aufgrund der zusätzlichen Produktuntergruppen, die in Europa nicht verwendet werden, ist es oft schwierig die chinesischen Standards entsprechend einzuordnen. Als mögliche Folge geltend Lücken im Umfang des Markenschutzes. Deswegen empfiehlt es sich die Markenanmeldung direkt beim CTMO vorzunehmen – auch, weil ein Zertifikat in chinesischer Sprache die Durchführung der Vollstreckung vor Ort erleichtert.
Markenanmeldung in China – Was muss ich beachten?
Damit nichts schief geht und Sie auf so wenig wie möglich Hindernisse stoßen, sollten einige Dinge beachtet werden.
Markenanmeldung – So früh wie möglich!
Da es leider oft vorkommt, dass Fälscher ausländische Marken selbst anmelden, sollten sie so schnell wie möglich für eigenen Schutz sorgen. Am besten schon bevor Sie konkrete Pläne für die Markterschließung haben.
In China gilt die „First-to-File” Regelung. Diese besagt, dass derjenige der die Marke zuerst anmeldet, das Recht darauf hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine weltweit bekannte Marke handelt. So gibt es Personen, die gezielt darauf setzen vorhandene Marken anzumelden und eine große Summe für den Transfer vom eigentlichen Eigentümer zu verlangen.
Was wollen Sie schützen?
Bei der Frage, was Sie schützen wollen, sollte eine Frage ganz besonders wichtig sein:
Was läuft besondere Gefahr kopiert zu werden?
Die wichtigsten Elemente in der Anmeldestrategie können sein:
- Logo
- Firmenname
- Produktname
- Wichtige Designs.
Weiterhin sollte sich die Frage gestellt werden, ob es sich lohnt mehrere Schutzrechte in Kombination anzumelden.
Markenanmeldung in China – Was ist die Schutzdauer?
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann danach gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Wichtig ist, dass der Schutz der Marke vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit verlängert werden muss. Denn sobald die 6-Monats-Frist nach Schutzablauf verstrichen ist, die betreffende oder eine mit ihr ähnliche Marke für ein ganzes Jahr für eine erneute Eintragung gesperrt.
Was sind die Schutzvoraussetzungen?
Bei einer Markenanmeldung in China können folgende Elemente geschützt werden:
- Wörter,
- Einzelne Buchstaben,
- Zahlen,
- Farbkombinationen.
- Hörmarken,
- Dreidimensionale Gestaltungen.
Die Marke darf zudem nicht mit älteren Marken verwechselbar sein und muss Unterscheidungskraft besitzen. Auch müssen die speziellen Waren- und Dienstleistungsklassen beachtet werden.
Markenanmeldung in China – Die Versagensgründe
Wie bei uns auch gibt es nach der Eintragung der Marke eine Widerspruchsfrist. Innerhalb dieser Frist können beispielsweise Inhaber prioritätsälterer Marken der Eintragung widersprechen. Gründe für die Versagung der Marke können beispielsweise die unerlaubte Verwendung offizieller Wappen oder Prüfsiegel sein.
Fun Fakt: Eine Marke kann in China zurückgewiesen werden, wenn sie als schädlich für die sozialistische Moral angesehen wird.
Markenanmeldung – Mit der gleichen Marke oder lieber in chinesischen Schriftzeichen?
Theoretisch könnten Sie einfach genau den gleichen Markennamen der deutschen oder der Unionsmarke in China anmelden. Jedoch stellt nur eine Marke in chinesischen Schriftzeichen einen ausreichenden Schutz dar, weil der Markenname oft auf Chinesisch kommuniziert wird. Gibt es keinen offiziellen chinesischen Markennamen, wird einer „erfunden“ und wenn Sie Pech haben, könnte ein Plagiator einen gängigen chinesischen Namen von ihrer Marke anmelden.
In jedem Fall sollte die Transliteration der Marke von professionellen Leuten durchgeführt werden, da die Bedeutung jedes einzelnen Zeichens zählt.
Die Transliteration kann darauf bauen, dass
- auf die Nachahmung des Markenimage gesetzt wird oder
- dem Klang der ursprünglichen Marke nahegekommen wird.
Chinesische Markenanmeldung – Setzen Sie Ihr Recht gehen Trademark-Squatter durch!
Hat jemand ihre oder eine verwechselbar ähnliche Marke angemeldet? Dann können Sie durch Mediation oder andere juristische Verfahren eingreifen.
Es kann eine Annullierung der Marke beantragt werden, wenn diese drei Jahre nach der Registrierung nicht benutzt wird. Dazu muss der Markeninhaber einen konkreten Nutzungsbeweis vorlegen.
Chinesische Markenanmeldung – Was hat sich durch die dritte Revision verändert?
2014 trat die dritte Revision des chinesischen Markenrechts in Kraft und sorgte für einige Veränderungen und Erleichterungen.
Das Multi-Class-System:
Bisher musste immer ein ganzes Bündel an Marken verwaltet werden, weil immer nur eine Waren- und Dienstleistungsklasse angemeldet werden konnte.
Mittlerweise ist es möglich genau wie in Europa mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen anzumelden.
Klangmarken:
Seit der Revision ist nun auch eine Anmeldung von Klangmarken möglich.
Verfahrensbeschleunigung:
Zum Erfreuen der Markenanmelder wurde das sonst so langwieriger Verfahren gestrafft und klareren Regeln unterworfen. So soll die Prüfung der Anmeldung maximal 9 Monate dauern, worauf die dreimonatige Widerspruchsfrist folgt.
Da das anschließende Widerspruchsverfahren maximal bis zu 12 Monaten dauern kann, soll die Markeneintragung nicht länger als 2 Jahre auf sich warten lassen.
Auch wurden weniger Personen dazu berechtigt, einen Widerspruch gegen die Markeneintragung einzulegen.
Grundsatz der Gutgläubigkeit:
Um der Markenpiraterie ein wenig vorzubeugen wurde der Grundsatz der Gutgläubigkeit eingeführt. Weiß der Anmelder, dass es im Ausland identische oder ähnliche Waren mit identischem oder ähnlichem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis gibt, kann keine Registrierung erfolgen.
Zusätzlich gelten verschärfte Rechte für Markenagenten und Markenagenturen:
- Es dürfen keine Marken ohne Zustimmung des Markeninhabers angemeldet werden.
- Kann der Markenagent absehen, dass die angestrebte Marke nicht eintragungsfähig ist, ist dies dem Auftraggeber mitzuteilen.
- Entdecken Markenagenten, dass eine Markenanmeldung bösgläubig ist oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf nicht weiter mit dem Auftraggeber zusammengearbeitet werden.
Schadensersatz und Strafschadensersatz
Wurde eine Markenverletzung begangen, kann vom Markenrechtsverletzer die Herausgabe des Gewinns oder der eigene entgangene Gewinn als Schadensersatz geltend gemacht werden. Das Gericht setzt dazu die Höhe des Schadens auf Basis einer erhöhten Lizenzgebühr oder nach eigenem Ermessen (bis zu 375.000 EUR) fest. Hinzu kann ein Strafschadensersatz bis zur dreifachen Höhe des tatsächlichen Schadens kommen.
Markenanmeldung in China – Das sind die Kosten
Wir melden gerne eine Marke für Sie in China an.
Unsere Gebühren betragen dabei 750,00€.
Darin sind bereits alle offiziellen Gebühren inklusive Anwaltskosten enthalten. Der Preis jeder weiteren Klasse beträgt 300€.
Markenanmeldung in China – Fazit
Alles in allem ist China ein neuer und interessanter Absatzmarkt. Doch insbesondere dort ist ein frühzeitiger Markenschutz wichtig, damit Sie nicht Opfer einer Produktpiraterie werden. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie sich dahingehend von uns beraten lassen wollen.
Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich Markenrecht und verfügen über große Expertise im Bereich Markenanmeldung, Widerspruchsverfahren, Löschverfahren sowie Recherche, national als auch international.
In China arbeiten wir mit spezialisierten Anwälten zusammen.
Wir sind auf Schutzrechte spezialisiert, egal ob Markenrechte, Urheberrecht oder Designrechte. Aber auch Abmahnungen im Markenrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.