Abmahnung typisches Burberry Muster
Inhaltsübersicht
Haben Sie eine Burberry Abmahnung der Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB im Auftrag der Burberry Limited erhalten? Dann Achtung: Dies ist keine Abzocke, sondern sollte ernst genommen werden. Den Mandanten wird meist ernsthaft vorgeworfen gegen das Marken- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Meistens geht es dabei um Plagiate. Plagiate von Produkten der Marke Burberry kann man mittlerweile in zahlreichen Onlineshops, bei Amazon, Ebay, etc. finden, weshalb die Burberry Limited die CBH-Kanzlei damit beauftragt hat, dagegen vorzugehen. Plagiate enthalten meist das bekannte Burberry-Karomuster, also den sogenannten „Burberry-Check“.
Ein Beispiel für eine eingetragene Marke von Burberry finden Sie hier.
Wieso haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, dann können Sie grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie geschäftsmäßig mit den Waren oder Dienstleistungen gehandelt haben. Abmahnungen für Markenverletzungen werden oft ausgesprochen im geschäftlichen Verkehr.
Handeln Sie als Privatperson oder Privatverkäufer können Sie keine Markenrechtsverletzung begehen. Achtung: Trotzdem wird hier oft abgemahnt!
Grundsätzlich dürfen auch Gewerbetreibende Burberry-Produkte verkaufen. Dies darf aber eben nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers geschehen oder wenn das Markenrecht bereits erschöpft ist. Das ist meist dann der Fall, wenn originale Burberry Produkte, die rechtmäßig in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt sind, erworben und dann weiterverkauft werden.
Welche Forderungen haben die CBH-Anwälte?
Die CBH-Anwälte verlangen im Auftrag der Burberry Limited oft folgende Dinge:
- Vollständige Beseitigung des gezeigten Angebots
- Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung
- Auskunft über die Herkunft der Produkte
- Zahlung eines Schadensersatzanspruches
- Kosten der Abmahnung
Die Abmahnkosten ergeben sich aus dem Gegenstandswert, welcher regelmäßig eine Höhe von 150.000 EUR bis zu 250.000 EUR hat. Mithin liegen die Abmahnkosten bei ca. 2.500 – 3.300 €.
Dieser Punkt stellt in unserer Beratung eine wichtige Rolle dar, da man hier zumindest in einigen Fällen versuchen kann, den Gegenstandswert auf 50.000 € zu senken.
Burberry Abmahnung erhalten? – So geht’s weiter!
In jedem Fall darf die Abmahnung nicht ignoriert werden und die Fristen müssen eingehalten werden. Ansonsten läuft man Gefahr noch höheren Gerichtskosten ausgesetzt zu sein.
Weiter sollte die Abmahnung unbedingt von erfahrenen Rechtsanwälten im Wettbewerbs- und Markenrecht geprüft werden, um zu schauen, ob der Vorwurf Ihnen gegenüber berechtigt ist.
Unterlassungserklärung
Um einer Wiederholungsgefahr entgegenzuwirken, muss eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Es genügt nicht, die verletzenden Angebote einfach zu löschen.
Unterschreiben Sie am besten nicht selbst die vorgefertigte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie die von einem versierten Anwalt prüfen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann drohende Vertragsstrafen für Markenrechtsverletzer mindern und Ihnen somit sehr viel Geld sparen!
Auskunftsansprüche
Auch Auskunftsansprüche sollten nicht ignoriert und unterschätzt werden. Macht die Burberry Limited vertreten durch die CBH-Rechtanwälte einen Auskunftsanspruch geltend, müssen sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offengelegt werden. Darunter zählen Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen, Anzahl der Verkäufe und eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Weiter ist der Verletzter oft verpflichtet offenzulegen, woher die Plagiate stammen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da die gegnerische Seite im Zweifel Klage auf Auskunft einreichen kann, die schnell hohe Kosten verursacht.
Riskieren Sie keine unnötige gerichtliche Auseinandersetzung oder zu hohe Vertragsstrafen, sondern lassen Sie sich von erfahrenen Anwälten beraten. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich Marken- und Wettbewerbsrecht. Sollten Sie auch eine Abmahnung der CBH-Kanzlei im Auftrag der Burberry Limited erhalten haben, schicken Sie uns diese einfach per E-Mail zu und Sie erhalten umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung und den Vorschlag für das weitere Vorgehen, insbesondere der Einschätzung, ob die Höhe der geforderten Kosten gerechtfertigt erscheint.
Es ist sinnvoll, wenn Sie die konkrete Abmahnsituation mit beispielsweise Screenshots dokumentieren, bevor Sie die Angebote löschen. Damit haben wir einen besseren Einblick in Ihre Situation und können Ihnen besser helfen.
Wir sind auf Schutzrechte spezialisiert, egal ob Urheberrechte, Markenrechte oder Designrechte. Aber auch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.