Amazon wurde schon mehrfach von deutschen Gerichten aufgrund von Markenrechtsverletzungen durch die Suchmaske von Amazon und deren Trefferliste belangt. Nun hat das OLG Frankfurt in seinem Urteil vom 11.02.2016 (AZ: 6 U 6/15) entschieden, dass die Herkunftsfunktion einer Marke beeinträchtigt wird, wenn in der Suchergebnis-Liste neben den Artikeln des Markeninhabers auch Konkurrenzprodukte aufgelistet werden, ohne dass sie in irgendeiner Weise optisch abgetrennt sind von den Markenartikeln.
Die Inhaberin der europäischen Marke „FATBOY“ vertreibt u.a. Sitzsäcke. Gab man in die Amazon-interne Suchmaschine den Begriff „FATBOY“ ein, so fand sich in der Trefferliste neben den Artikeln der Markeninhaberin ein Produkt eines Konkurrenten.
Das OLG bejahte die markenrechtliche Benutzung, die Voraussetzung für eine Markenverletzung ist. Als Begründung führte es an, dass ein Internetnutzer, der nach einem ganz konkreten Suchbegriff suche, Informationen zu diesem speziellen Begriff/Markennamen wünscht. Die Treffer, die über Links zu dem jeweiligen Angebot führen, kann der Internetnutzer einerseits als Alternativvorschläge auffassen, oder aber andererseits als ein Produkt, welches eine Verbindung zu dem Markenprodukt aufweist.
Der Verbraucher erwarte bei einem Besuch im Kaufhaus auf seine Frage nach einem Markenprodukt schließlich, dass ihm dieses gezeigt werde und nicht etwaige Konkurrenzprodukte – so das OLG Frankfurt.
Schließlich sei das Konkurrenzprodukt nicht farblich von den Markenartikeln abgetrennt gewesen, sodass für den Verbraucher nicht klar war, dass es sich um ein Drittanbieter-Produkt handelte. Eine abweichende Artikelbeschreibung, andere Produktbilder oder Markenetiketten seien nicht ausreichend, um eine klare Abgrenzung von Markenprodukten und Konkurrenzprodukten zu gewährleisten. Dies kann womöglich durch einen extra abgetrennten Bereich geschehen, in dem Drittanbieter-Angebote aufgelistet werden.
Nicht nur Händler bei Amazon können Markenverletzungen begehen. In der letzten Zeit gab es vermehrt Markenverletzungen durch Amazon selbst.
Sehen Sie ihre Markenrechte bei Amazon verletzt? Wir beraten Sie gern.