Abmahnung Mad Dogg Athletics, Inc. durch Greyhill Rechtsanwälte
Inhaltsübersicht
Unsere Kanzlei erreichten Abmahnungen seitens der Rechtsanwälte Greyhills im Auftrag der Mad Dogg Athletics, Inc.. Diese Abmahnungen beziehen sich konkret auf mutmaßliche Verletzungen der Marke „SPINNING“. Im Folgenden möchten wir Sie über die Hintergründe informieren und Ihnen aufzeigen, wie angemessen auf derartige Abmahnungen reagiert werden kann
Abmahnung der Marke „SPINNING“ – Wer mahnt ab?
Die Greyhills Rechtsanwälte agieren im Auftrag der Mad Dogg Athletics, Inc., einem führenden Unternehmen aus den USA, das sich auf die Entwicklung von stationären Fitnessfahrrädern und Trainingskonzepten spezialisiert hat. Insbesondere ist die Mad Dogg Athletics, Inc. als Urheber des bekannten SPINNING®-Programms bekannt, einem Indoor-Cycling-Konzept, das in den 90er Jahren entstand und sich aufgrund seiner Wirksamkeit und Popularität weltweit verbreitet hat.
Was wird abgemahnt?
Die Marke SPINNING® ist eng mit diesem spezifischen Trainingsprogramm verbunden, das auf eigens dafür konzipierten stationären Fahrrädern durchgeführt wird. Die Abmahnungen basieren auf behaupteten Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des SPINNING®-Markennamens ohne Genehmigung durch die Mad Dogg Athletics, Inc.
Die betreffenden Markenrechtsverletzungen liegen in der Verwendung des Begriffs „Spinning Bike“ in der Werbung für stationäre Fitnessbikes, die nicht von der Mad Dogg Athletics, Inc. oder deren autorisierten Partnern hergestellt wurden. Diese Verwendung wird als potenzielle Irreführung des Verkehrs angesehen, da sie suggeriert, dass es sich bei den beworbenen Bikes um Original SPINNING®-Indoor-Cycling-Bikes handelt.
Das sind die Forderungen
In der Abmahnung werden verschiedene Forderungen erhoben, darunter die Einstellung der Nutzung der Markennamen, die Abgabe detaillierter Auskünfte über die Handlungen im Zusammenhang mit der Markenrechtsverletzung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten.
Abmahnung erhalten? Das sollten Sie jetzt tun.
Für den Fall, dass auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, möchten wir Ihnen einige Ratschläge geben:
- 1. Wichtig ist es, die gesetzten Fristen nicht zu versäumen, da hierdurch hohe Kosten vermieden werden können.
- 2. Der abgemahnte Rechtsverstoß sollte dokumentiert werden, bevor Sie ihn löschen.
- 3. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, insbesondere ob die Marke markenmäßig benutzt wurde, was Grundvoraussetzung einer Verletzungshandlung ist.
- 4. Bei der ungeprüften Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten, dies kann teuer werden. Außerdem bestehen u.U. Löschpflichten, auch beispielsweise gegenüber Google.
Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Marken- und Wettbewerbsrecht und hat bereits zahlreiche Mandanten mit dem Ziel der Kostenminimierung und bestmöglichen strategischen Ausrichtung vertreten. Bitte zögern Sie nicht, uns Ihre Abmahnung zuzusenden, um eine kostenlose Ersteinschätzung und weitere Beratung zu erhalten.