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Abmahnung PLAION GmbH durch RKA Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen

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Abmahnung PLAION GmbH

Abmahnung der PLAION GmbH durch RKA Rechtsanwälte

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Abmahnung PLAION GmbH – Momentan werden Abmahnungen der RKA Rechtsanwälte aus Hamburg ausgesprochen, welche durch die PLAION GmbH beauftragt wurden. In der Abmahnung wird den Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung an dem beliebten Computerspiel „Saints Row“ vorgeworfen. Dabei sollen diese über das P2P-Netzwerk Bittorrent begangen worden sein.

Der Sachverhalt – das ist konkret passiert

Die Abmahnungen der RKA Rechtsanwälte beziehen sich auf das Computerspiel „Saints Row“. Im Rahmen eines Auskunftsverfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wurden zuvor IP-Adressen ermittelt, die den abgemahnten Personen zugeordnet wurden. 

Der Abmahner hat dafür eine gerichtliche Anordnung gegen die Internetanbieter erwirkt, um anhand der IP-Adressen die Identifizierung der betreffenden Personen vorzunehmen. Die Internetanbieter haben den RKA Rechtsanwälten Auskunft darüber erteilt, welche Kunden den dokumentierten IP-Adressen im Bittorrent-Netzwerk zum entsprechenden Zeitpunkt zugeordnet werden konnten. 

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Saints Row“ im Internet zum Download für Dritte bereitgestellt zu haben, was sowohl eine öffentliche Zugänglichmachung als auch eine Vervielfältigung darstellt. Diese Handlungen stellen eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 9769c19a UrhG dar. 

Das wird gefordert

Im Rahmen der Abmahnung werden folgende Forderungen von den RKA Rechtsanwälten gestellt:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, in der er sich dazu verpflichtet, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Diese Erklärung soll mit einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung verbunden sein.

  1. Abmahnkosten:

Die Abmahnkosten gemäß § 97a Abs. 3 UrhG werden mit 1.156,20 Euro angegeben. Diese Kosten stellen die Rechtsanwaltsgebühren dar, welche auf einem Gegenstandswert von 24.000 Euro berechnet worden sind.

  1. Schadensersatzanspruch:

Es wird angedeutet, dass ein Schadensersatzanspruch in Höhe von mindestens 3.000 Euro geltend gemacht werden könnte. 

  1. Vergleichsangebot:

Allerdings schlagen die RKA Rechtsanwälte einen Vergleich vor, bei dem die PLAION GmbH die Angelegenheit als erledigt betrachtet, wenn der Abgemahnte einen Betrag von 2.200 Euro zahlt. Damit müssten die Rechtsanwaltskosten und der Schadensersatz nicht extra gezahlt werden und mit derZahlung der 2.200 Euro würde PLAION auf weitere Schritte verzichten.

Bei dem Vergleichsangebot orientiert sich die Gegenseite an einem Schadensersatz von 3.000 Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.156,20 Euro.

Abmahnung der RKA Rechtsanwälte – Unsere Einschätzung 

Bei Abmahnungen der PLAION GmbH sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Es ist jedoch wichtig, bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung besonders vorsichtig zu sein. Oft enthält sie unnötige Verpflichtungen und ist zu weit gefasst, was später teure Folgen haben kann. Daher ist es wichtig, dass jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen wird.

Wie verteidigt man sich gegen die Abmahnung? 

Bei Verteidigung der Abmahnung ist die zentrale Aufgabe des Rechtsanwalts die saubere juristische Darstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Internetanschlusses und die Identifizierung konkreter Mitnutzer, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten als Täter neben dem Abgemahnten in Frage kommen könnten. Wenn eine nahe liegende Möglichkeit besteht, dass der Anschlussinhaber Dritten (z. B. minderjährigen oder volljährigen Kindern) Zugriff auf seinen Anschluss gewährt hat, wird die Vermutung der Täterschaft des Abgemahnten meist hinreichend entkräftet. Gibt es konkrete Hinweise auf die Täterschaft anderer Personen, liegt es wiederum in der Verantwortung des Rechteinhabers, nachzuweisen, wer der tatsächliche Täter war. 

Können auch Kinder Täter sein?

Es kommt häufig vor, dass Kinder Computerspiele herunterladen. Wenn Ihre Kinder die Computerspiele auf ihrem PC installiert haben, sind diese oft auch die Täter. Wenn Sie Ihre minderjährigen Kinder jedoch über das Verbot der Nutzung von Internettauschbörsen aufgeklärt haben, haften Sie als Eltern nicht. Problem ist allerdings: die Kinder können selbst haften. 

Teilen Sie der Gegenseite mit, dass ein Kind das Spiel angeboten hat, sind Sie nicht automatisch aus der Angelegenheit raus. Je nach Alter des Kindes können Sie wegen einer Aufsichtspflichtverletzung haftbar gemacht werden und das Kind kann außerdem als Täter in Anspruch genommen werden. 

Abmahnung erhalten? – So reagieren Sie richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig zunächst Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Im Bereich der Filesharing-Abmahnungen gibt es einige Verteidigungsansätze, insbesondere wenn der abgemahnte Anschlussinhaber nicht der Täter der Rechtsverletzung sein kann.

Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zum Abmahner und halten Sie unbedingt die gesetzten Fristen ein, auch wenn sie Ihnen kurz erscheinen mögen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen, ist es empfehlenswert sich innerhalb der Frist professionellen Rat von einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen.

Der erste Schritt sollte die Prüfung sein, ob Ihnen überhaupt ein urheberrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Wenn tatsächlich etwas heruntergeladen wurde, gibt es möglicherweise Wege, einer Haftung zu entgehen oder zumindest einen Vergleich abzuschließen.

Wichtig zu beachten ist, dass es keine pauschale Lösung für jeden Fall gibt, da dies von den individuellen Umständen abhängt. Daher ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wir helfen gerne!

Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf Urheberrecht und andere Schutzrechte spezialisiert. Wenn Sie auch eine Abmahnung der RKA Rechtsanwälte für die PLAION GmbH erhalten haben, senden Sie uns diese einfach per E-Mail an info@wettbewerbsrecht-berlin.de zu oder vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. Sie erhalten dann umgehend eine Ersteinschätzung der Abmahnung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Unsere Expertise erstreckt sich auf verschiedene Schutzrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und Designrechte. Wir betreuen auch Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Die Vorgehensweise bei solchen Abmahnungen ist ähnlich, und spezielle Kenntnisse im Prozessrecht sind entscheidend. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erzielen oft gute Ergebnisse und Vorteile für unsere Mandanten.

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