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Modehaus Bottega Veneta S.r.l. durch bocklegal Rechtsanwälte für Handtaschen und Sandalen

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Vertrag wird von einer Person unterschrieben.

Abmahnung im Designrecht – Modehaus Bottega Veneta S.r.l. mahnt durch bocklegal Rechtsanwälte ab

Abmahnung Modehaus Bottega Veneta – In letzter Zeit werden Abmahnungen des Modehauses Bottega Veneta S.r.l. aus Italien ausgesprochen. In diesem Fall handelt es sich oft um designrechtliche Abmahnungen. Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Dann erfahren Sie nun alles wichtige in diesem Artikel!

Der Sachverhalt – das ist passiert

Die Firma Bottega Veneta S.r.l. mahnt wegen unlauterer Nachahmung von Handtaschen und Sandalen ab. Dazu wurde die Kanzlei bocklegal beauftragt. Die Firma Bottega Veneta S.r.l. stellt luxuriöse Bekleidung und Accessoires her und wurde im Jahre 2001 von der Gucci Group erworben. Seit dem gehört sie zu dem französischen Kering Konzern.

Konkret wird eine angebliche Verletzung von Geschmacksmustern vorgeworfen. In dem vorliegenden Fall geht es um die Nachahmung von Handtaschen, die designrechtlich geschützt sind. Dabei soll der Empfänger der Abmahnung Plagiate angeboten haben.

In der Abmahnung wird zunächst das konkrete Produkt abgebildet und beschrieben, wobei ausführlich auf die herausstechenden Designelemente eingegangen wird. Die abmahnende Kanzlei stellt klar, dass die Handtasche auch über eine wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügt und damit auch nach den Grundsätzen des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechtes gegen Nachahmungen geschützt ist.

So werden in der Abmahnung Ansprüche aus dem UWG und der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) geltend gemacht.

Das wird gefordert

In der Abmahnung wird von dem Mandanten folgendes gefordert:

  • Unterlassung
  • Schadensersatz
  • Auskunft
  • Vernichtung der Waren
  • Erstattung der entstanden Rechtsverfolgungskosten.

Dabei soll die Unterlassung mittels einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt werden. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß gegen diese eine Vertragsstrafe vor.

Auch wird die Zahlung der Abmahnkosten i.H.v. 2305,40 EUR basierend auf einem Streitwert i.H.v. 150.000 EUR verlangt.

Unser Rat 

Wenn Sie eine designrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist diese zunächst grundsätzlich ernst zu nehmen. Rechtlich ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei Designrechten, um ungeprüfte Schutzrechte handelt. Das heißt, dass bei der Eintragung nur bestimmte Formvoraussetzungen geprüft werden und diese auch eingetragen werden, auch wenn die eigentlichen Voraussetzungen wie Neuheit und Eigenart gar nicht vorliegen. 

Mit diesen Informationen im Hinterkopf sollte also der Empfänger der Abmahnung prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Es sollte also beispielsweise nach Offenbarungen geschaut werden, die vor der Veröffentlichung neuheitsschädlich einsehbar sind. Fehlt es nämlich an der Neuheit oder Eigenart, kann der Anspruch nicht bestehen. Daher ist es sinnvoll, nach identischen oder ähnlichen älteren Mustern zu suchen.

Dazu ist es empfehlenswert sich an eine Anwältin oder einen Anwalt zu wenden. Eine im Designrecht erfahrene Anwältin kann prüfen, ob die Abmahnung begründet ist oder nicht. Wenn der Anspruch doch begründet ist, kann jedoch noch geprüft werden, ob die geltend gemachten Kosten und die Vertragsstrafe angemessen sind, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.

Abmahnung erhalten? – So reagieren Sie richtig!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann sollten Sie folgendes beachten, um das für Sie beste Ergebnis zu erlangen.

Zunächst: Ruhe bewahren.
Wenn Sie die Abmahnung erhalten haben, dann bewahren Sie Ruhe. Ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse oder handeln vorschnell. 

Fristen beachten.
Auch ist es wichtig, dass Sie die vorgegeben Fristen beachten. Auch, wenn die Fristen meist sehr kurz sind, müssen diese unbedingt eingehalten werden. Wird die Forderung ignoriert können schnell gerichtliche Schritte drohen, die dann unter Umständen mit erheblich mehr Kosten verbunden sind.

Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
Unterschreiben Sie die mitgeschickte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Auch, wenn die Abmahnung berechtigt ist, ist diese oft zu weit gefasst und damit nachteilig für Sie. Damit geht dann meist das Risiko einher, Vertragsstrafe wegen Verletzung der Unterlassungserklärung zahlen zu müssen. 

Daher ist es ratsam eine vorher anwaltlich geprüfte, modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Auch sollten Sie den von Ihnen verlangten Auskunftsanspruch nicht ungeprüft erfüllen. Dieser dient meist dazu, um später einen weiteren Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Deshalb sollten Sie sich am besten auch hier vorher anwaltlich beraten lassen.

Nehmen Sie auch keinen Kontakt zum Gegner auf!
Der gegnerische Anwalt will nicht für Sie, sondern für seinen Mandanten das Beste. Daher sollten Sie zunächst keinen Kontakt zu diesem aufnehmen und das am besten auch einer erfahrenen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt überlassen.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie eine Abmahnung der bocklegal Kanzlei erhalten? Dann stehen wir Ihnen gern zur Seite! Mit unserer jahrelangen Erfahrung in Sachen Schutzrechten bieten wir Ihnen eine professionelle und bundesweite Beratung. Dazu können Sie uns einfach die Abmahnung und den Sachverhalt per E-Mail zukommen lassen. Wir prüfen die Abmahnung dann für Sie und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch, wo wir Ihre weiteren Optionen durchgehen werden.

Wenn Sie weitere Einzelheiten zu Abmahnungen erhalten wollen, dann finden Sie diese  hier.

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