
Abmahnung Faina wegen Markenverletzung
Inhaltsübersicht
Momentan erreichen uns Abmahnungen der CHB-Rechtsanwälte im Auftrag der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. (Faina Lifestyle), wegen angeblicher Markenverletzung. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann erfahren Sie in diesem Artikel alle wichtigen Infos und wie Sie handeln müssen.
Wer mahnt ab?
Die Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH-Rechtsanwälte) aus Hamburg, wurde von der Faina Lifestyle Sp. z.o.o. aus Warschau, Polen beauftragt, die Abmahnungen auszusprechen.
Die Faina Lifestyle ist ein Unternehmen, das Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe herstellt und vertreibt. Dabei vertreibt Sie einige Ihrer Produkte unter der Marke „FAINA“, welche bei namhaften Retailern und Onlinehändlern wie Zalando, AboutYou, limango und vielen anderen erhältlich sind.
Betroffen von den Abmahnungen sind hauptsächlich Onlinehändler, die ihre Waren unter Verwendung der Bezeichnung „FAINA“ bewerben.
Der Sachverhalt – das ist passiert:
In der Abmahnung geht es um angebliche Markenrechtsverletzungen. Dabei hat der Abgemahnte angeblich Waren angeboten, vertrieben und beworben, die eine vermeintliche Verwechslungsgefahr zu den geschützten Marken „FAINA“ und „Faina“ aufweisen.
Dabei ist die Faina Lifestyle Inhaberin der deutschen Wortmarke „FAINA“ (Registernummer: 302015052005) die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist, sowie der internationalen Marke „Faina“ (Registernummer: IR-1 317 724). Beide Marken genießen umfassenden markenrechtlichen Schutz.
Insbesondere im Bereich der Klasse 25, zu der auch Bekleidung zählt, wird die Marke laut Aussage der Faina Lifestyle intensiv genutzt und erzielt hohe Umsätze.
Die Abmahnung richtet sich in dem uns vorliegenden Fall an ein Onlineangebot der Mandantschaft, welche ebenfalls Bekleidung unter dem Namen „Faina“ anbietet. Der Vorwurf wurde nach eigenen Angaben durch ein Testkäufe überprüft. Dabei stellen die CHB-Rechtsanwälte in der Abmahnung klar, dass die Verwendung des Zeichens „Faina“ für Bekleidung ohne Zustimmung der Markeninhaberin als Markenverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Markengesetzes aufgrund einer Waren- und Zeichenidentität gilt.
Das sind die Forderungen:
In der uns vorliegenden Abmahnung werden folgende Dinge gefordert:
- Unterlassung
- Auskunftserteilung
- Schadensersatz
- Abmahnkosten i.H.v. 2.171,50€ zuzüglich den Testkaufskosten i.H.v. 210,50€
Dabei beruhen die Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von 100.000€. Bei dem Auskunftsanspruch werden Angaben, wie alte Rechnungen, Lieferscheine, die Menge der erhaltenden oder bestellten Waren und den Namen und Anschrift der gewerblichen Abnehmer oder Auftraggeber verlangt.
Abmahnung erhalten? – Das sollten Sie tun!
Haben Sie eine Abmahnung der CHB-Rechtsanwälte erhalten, dann sollten Sie diese zunächst ernst nehmen. Unternehmen Sie am besten folgende Schritte, um angemessen auf die Abmahnung zu reagieren:
- Ruhe bewahren: Es ist verständlich, dass eine Abmahnung Stress und Sorgen verursacht. Dennoch ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und sich nicht von der Panik leiten zu lassen. Bewahren Sie Ruhe, um die Situation besser bewerten zu können und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
- Fristen beachten: Bei einer Abmahnung ist es ganz wichtig, dass die vorliegenden Fristen beachtet werden. Diese sind oft knapp bemessen, müssen aber in jedem Fall gewahrt werden, da ansonsten noch teurere Kosten vor Gericht folgen können. In dem uns vorliegenden Fall wurde sofort nach Fristablauf ein einstweiliger Verfügungsbeschluss am Landgericht Hamburg erwirkt.
- Keinen Kontakt zum Gegner aufnehmen: Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt zum Abmahner aufzunehmen. Der gegnerische Anwalt handelt nur im Interesse seines Mandanten und handelt deshalb oft Dinge aus, die nicht im Sinne Ihres Interesses liegen. Aus diesem Grund ist es am besten, alle Kommunikation über einen erfahrenen Anwalt oder Anwältin laufen zu lassen, um Ihre Interessen angemessen zu schützen.
- Nichts ohne anwaltliche Beratung unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, ohne es zuvor anwaltlich überprüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung kann weitreichende Verpflichtungen und Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst wenn die Vorwürfe berechtigt sind, kann es in vielen Fällen ausreichen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die weniger weitreichend ist.
Bei Erhalt einer Abmahnung ist eine fundierte rechtliche Betrachtung oft sehr wichtig, um die richtigen Schritte zu unternehmen und angemessen darauf zu reagieren. Ein spezialisierter Anwalt oder Anwältin für Markenrecht kann dabei helfen, die Situation richtig einzuschätzen, Ihre Rechte zu schützen und eine geeignete Vorgehensweise zu entwickeln.
Was können wir für Sie tun?
Haben Sie eine Abmahnung der CBH-Rechtsanwälte erhalten? Dann lassen Sie sich von uns beraten. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts und vertritt Mandanten seit Jahren erfolgreich in diesen Angelegenheiten.
Falls Sie eine Abmahnung der CBH-Kanzlei im Auftrag der Faina Lifestyle erhalten haben, dann senden Sie uns diese einfach per E-Mail zu. Sie erhalten daraufhin umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen, inklusive einer Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der geforderten Kosten.
Dabei ist es ratsam, die konkrete Abmahnsituation genau zu dokumentieren, beispielsweise durch Screenshots, bevor Sie Ihre Angebote löschen. Dadurch erhalten wir einen besseren Einblick in Ihre Situation und können Ihnen noch effektiver helfen.
Unsere Expertise liegt im Schutz von geistigem Eigentum, sei es Markenrecht, Urheberrecht oder Designrecht. Dabei haben wir in unserer langjährigen Erfahrung oft außergerichtlich Vorteile für unsere Mandanten durchgesetzen und in einigen Fällen sogar die Abmahnungen vollständig abwehren können.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.