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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Meinungsäußerungen in Form von Kritik an Unternehmen kann unter Umständen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzen. Das ist insbesondere dann der Fall, urteilte das Landgericht Köln, wenn sich die Meinungsäußerung auf bewusst verbreitete unwahre Tatsachenbehauptungen stützt. Zwar sind kritische Meinungsäußerungen weitestgehend von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 GG geschützt. In diesem Fall entschied das Gericht jedoch, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt sei, weil die Meinungsäußerung auf falschen und bewusst unwahren Tatsachen basiere. Wenn das Presserecht […]