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[vc_row][vc_column width=“1/1″][vc_column_text] Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 13.11.2014 (AZ: I-15 U 46/14) entschieden, dass Online-Händler in ihren AGB Verbrauchern vorschreiben können, die gekaufte Ware abzuholen. Ebenso sei es zulässig und nicht wettbewerbswidrig, in AGB eine Bitte zu formulieren, die Ware nicht selbst zurückzuschicken, sondern online über das Rückrufzentrum.   In dem Fall ging es um drei Klauseln, die ein Online-Shop in seinen AGB verwendete. „Bitte geben Sie die Artikel, die (…) versandt […]

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