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So schön Amazons neue Verkaufsvariante FBA auch erscheinen mag, so birgt sie eine hochgradige Abmahngefahr in sich. Bei der Nutzung von FBA (Fulfillment by Amazon – Versand durch Amazon) entstehen ungewollt wettbewerbsrechtlich abmahnbare Situationen: Die Anzeige von zwei verschiedenen AGB, nämlich der von Amazon und der des Händlers selbst, stellt eine Irreführung von Verbrauchern dar. Wer sich vor einer anrollenden Abmahnwelle wegen der Nutzung von FBA schützen will, muss seine AGB ändern! Das Problem liegt […]