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Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 12.05.2015 (AZ: 11 U 104/14) entschieden, dass das Stoffmuster eines Damenschuhs nicht das geschützte Design eines Stoffherstellers verletze, weil das Muster eine andere Farbe aufwies und die beiden Parteien in keinem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen. Die Klägerin, ein Stoffhersteller, hatte sich ein Paisley-artiges Muster in den Farben blau, braun und grün designrechtlich schützen lassen. Der Beklagte, Hersteller einer Damensandalette, verkaufte seine Schuhe mit dem Muster der Klägerin, […]