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Das OLG Köln hat jüngst entschieden, dass für ein Foto, welches unter einer Creative Commons Lizenz unter Nennung des Urhebers freigegeben wurde, und zwar zur kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung, kein Schadensersatz verlangt werden kann (Beschluss vom 29.06.2016, AZ: 6 W 72/16). Zwar hat der Urheber einen Unterlassungsanspruch gegen den unrechtmäßigen Verwender, wenn dieser ein Foto ohne Urhebernennung verwendet, aber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Abmahnende kann vom Verletzer neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auch […]