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Wer ein wettbewerbswidriges Verhalten bei Mitbewerbern feststellt, muss nicht auf die Initiative von Verbraucherverbänden warten, sondern kann auch selbst gegen den Mitbewerber vorgehen. Denn wettbewerbswidriges Verhalten schadet dem fairen Wettbewerb und führt zu einem Marktungleichgewicht. Ratsam ist es jedoch, den Mitbewerber abzumahnen bevor man den Klageweg geht, um ihm die Gelegenheit geben, seinen Rechtsverstoß einzustellen und außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn wer ohne vorherige erfolglose Abmahnung vor Gericht zieht, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis der Gegenseite […]

Seit dem 13.06.2014 folgte mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie eine große Abmahnwelle an Online-Händler, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und andere Informationen nicht der gesetzlichen Regelung angepasst hatten. Mangels einer Übergangsregelung konnten Abmahnungen vom einen Tag auf den anderen gezielt an Mitbewerber verschickt werden, die entweder eine Umstellung an die gesetzlichen Vorschriften zeitlich nicht einhalten konnten oder davon nichts wussten. Mittlerweile sind die Anpassungen an das neue Verbraucherschutzrecht und die drohenden Abmahnungen bei […]

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