030 28 50 58 56
info@wettbewerbsrecht-berlin.de
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Blickfangwerbung konkretisiert: In seinem Urteil „ All Net Flat“ (Urteil vom 15.10.2015, AZ: I ZR 260/14) hat das Gericht die Voraussetzungen zulässiger Blickfangwerbung erörtert und gleichzeitig seine Beurteilungskriterien aus der bisherigen Rechtsprechung erneut bestätigt. Aus der Rechtsprechung des BGH ergibt sich ein roter Faden. Nach dem Urteil „Schlafzimmer komplett“ (BGH, Urteil vom 18.12.2014, AZ: I ZR 129/13) hat das Gericht fast ein ganzes Jahr später in seinem Urteil „All […]