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Wer ein wettbewerbswidriges Verhalten bei Mitbewerbern feststellt, muss nicht auf die Initiative von Verbraucherverbänden warten, sondern kann auch selbst gegen den Mitbewerber vorgehen. Denn wettbewerbswidriges Verhalten schadet dem fairen Wettbewerb und führt zu einem Marktungleichgewicht. Ratsam ist es jedoch, den Mitbewerber abzumahnen bevor man den Klageweg geht, um ihm die Gelegenheit geben, seinen Rechtsverstoß einzustellen und außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Denn wer ohne vorherige erfolglose Abmahnung vor Gericht zieht, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis der Gegenseite […]