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Wer seine Marke erfolgreich angemeldet hat, kann und sollte auf dem Laufenden bleiben, welche Marken in Zukunft angemeldet werden – mit einer Markenüberwachung. Denn das DPMA prüft lediglich die Eintragungsfähigkeit einer Marke, nicht aber, ob diese bereits schon so oder ähnlich existiert. Das muss der Markeninhaber selbst in die Hand nehmen. Er ist verantwortlich für die Verteidigung seiner Marke und die Geltendmachung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Das bedeutet, dass Unternehmen, um den Wert ihrer Marke […]

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