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Markenrechtsinhaber, die aufgrund mangelnder Beweise Testkäufe bei den rechtsverletzenden Online-Händlern tätigen, und so die Markenrechtsverletzung nachweisen wollen, sind im Wege es gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig. Das gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer die gekaufte Sache nicht herausverlangt. Die Klägerin hatte bei dem Beklagten über eBay eine gefälschte Marken-Jacke erworben, um zu beweisen, dass der Beklagte gefälschte Artikel vertreibt, deren Rechte bei der Klägerin liegen. Der Beklagte wurde vom Landgericht antragsgemäß verurteilt und ihm die Kosten des […]

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