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Es gibt mittlerweile einige Angriffspunkte gegen die geltend gemachte Vertragsstrafenforderung des IDO. Außerdem sollte man vorsorglich mitteilen, dass man die Einigungsstelle anrufen wird. So kann sich der IDO nicht sicher sein, ob eine eventuell eingereicht Klage unzulässig wird. Bei Fragen, wenden Sie sich gern jederzeit an uns.