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Voraussetzung für markenrechtlichen Schutz ist, dass es sich nicht um freihaltebedürftige und rein beschreibende Markennamen handelt und dieser innerhalb fünf Jahren nach der Eintragung auch benutzt wird. Das OLG Frankfurt hatte in seinem Urteil „Pferdesalbe“ vom 12.05.2016 (AZ: 6 U 75/15) entschieden, dass die Wortmarke „Pferdesalbe“, welche für Badezusätze eingetragen ist, zwar nicht direkt rein beschreibend für die geschützten Waren sei, aber doch sehr in eine beschreibende Richtung gehe. Wird ein solches Zeichen zusammengesetzt mit […]

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