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Auch wenn eine Markenanmeldung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) abgelehnt wurde, kann der Anmelder aufgrund des Versuchs, die Marke anzumelden, für eine Markenrechtsverletzung abgemahnt werden – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22.01. 2014 (AZ: I ZR 71/12) entschieden. In dem Fall ist die Klägerin, die Inhaberin der deutschen Marke „real,- “ ist, gegen die Beklagte, die sogenannte „REAL“ Kartoffelchips verkauft, markenrechtlich vorgegangen. Obwohl ihr durch eine einstweilige Verfügung der Vertrieb […]

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