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Markenanmeldung – Achtung! Betrügerische Schreiben der EPTA- es werden bis zu 2.299,90 EUR gefordert

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Bild von mayumi_snb auf Pixabay

Vorsicht bei Markenanmeldungen vor irreführenden Rechnungen und warum es schnell teuer werden kann.

Marken sind nicht aus unserem Alltag wegzudenken. Wir begegnen ihnen täglich, sei es beim Einkaufen, beim Fernsehen oder beim Zeitunglesen. 

Eine Marke erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden, schafft Vertrauen und verleiht Verbietungsrechte. Doch zunächst muss eine Marke erstmal angemeldet werden.

Warum das schnell und unnötig teuer werden kann, darum geht es in diesem Artikel.

Ständig werden Markenanmelder von dubiosen Unternehmen aufgefordert Rechnungen zu begleichen, die täuschend ähnlich nach amtlichen Rechnungen aussehen.

Das Problem: Die Unternehmen haben nichts mit den offiziellen Stellen zu tun und das Geld sehen Sie nie wieder.

Markenanmeldung – Wie geht das?

Man kann entweder eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke anmelden. Das hängt jeweils davon ab, wie weit der Schutzbereich gehen soll und wo man mit der Marke wirken will.

Die Markenanmeldung einer deutschen Marke

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung der Markenanmeldung per Post oder online beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das DPMA stellt hierzu das Formblatt „Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register“ nebst Ausfüllhinweisen und weiteren Erklärungen auf seinen Webseiten zur Verfügung.

Die Marken werden für bestimmte Waren- und Dienstleistungen eingetragen, wonach sich der Schutzumfang der deutschen Marke bestimmt. Alle Waren und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizza-Klassifikation (NCL) in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt, weshalb ein sog. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beizufügen ist. In diesem sind die vom Markenanmelder gewünschten Waren und Dienstleistungen entsprechend den amtlichen Klassenvorgaben aufzuführen.

Die Markenanmeldung einer Unionsmarke

Die Anmeldung einer Unionsmarke erfolgt durch Einreichung der Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Dies kann schriftlich oder online erfolgen.

 Das EUIPO stellt hierzu auf seinen unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/route-to-registration abrufbaren Webseiten ein Onlineanmeldeverfahren zur Verfügung.

Auch für Unionsmarken werden bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, weshalb ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beizufügen ist. Dabei müssen die Waren und Dienstleistungen möglichst genau und präzise angegeben werden und jeweils in einer der Klassen der Nizza-Klassifizierung eingeordnet werden.

Was passiert, wenn der Antrag fehlerhaft oder unvollständig ist?

Ist der Antrag auf Eintragung einer deutschen Marke oder Unionsmarke unvollständig oder fehlerhaft, erfolgt eine Monierung durch das EUIPO oder das DPMA. Anmeldefehler können aber auch dazu führen, dass die Anmeldung erst zu einem späteren Zeitpunkt als eingereicht angesehen oder gänzlich zurückgewiesen wird. Dabei werden die Anmeldekosten bei einer Zurückweisung nicht erstattet.

Kann ich eine Markenanmeldung selbständig machen oder benötige ich dazu einen Anwalt?

Die Anmeldung einer deutschen oder Unionsmarke kann grundsätzlich „jeder“ beim DPMA oder EUIPO einreichen. Jedoch können im Vorfeld der Markenanmeldung und auch bei der Markenanmeldung selbst zahlreiche erhebliche Fehler begangen bzw. wichtige Punkte nicht beachtet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Anmeldekosten bei einer Zurückweisung nicht erstattet werden, ist bei einer Markenanmeldung die Hinzuziehung eines auf das Markenrecht spezialisierten Anwaltes anzuraten. Insbesondere eine Recherche über mögliche kollidierende Marken ist anzuraten.

Einen Überblick bezüglich der Fehler bei der Markenanmeldung finden Sie hier.

Ein Video zu Hinweise und Tipps zur Markenanmeldung ist hier veröffentlicht.

Markenanmeldung – Achtung bei falschen Rechnungen – Auf keinen Fall sofort zahlen!

Oft werden einige Mandanten unaufgefordert gebeten eine Zahlung für eine Verlängerung oder Veröffentlichung, einen Rechtsübergang oder jegliches andere Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer Unionsmarkeneintragung zu tätigen.

Wichtig: ZAHLEN SIE DIES NICHT!

Zumindest sollten Sie, insbesondere bei der Markenanmeldung, keine Rechnungen zahlen, bevor Sie genau überprüft haben. welche Dienstleistungen angeboten werden und ob diese aus einer amtlichen Quelle stammen.

Solche Zahlungsaufforderungen stammen häufig von dubiosen Unternehmen, beispielsweise von der European Patent und Trademark Agency (EPTA). Dabei werden Beiträge in Höhe von bis zu 2.299,99 EUR gefordert, die Sie in der Regel nie wiedersehen.

Als Gegenleistung wird meist die Veröffentlichung der Marke in einem Register angeboten.

Die EPTA ist, wie andere Markeninhaber täuschende Unternehmen in der vom EUIPO aufgestellten Liste über „Irreführende Rechnungen“ aufgelistet.

Wie erkennen Sie die irreführenden Rechnungen für eine Markenanmeldung?

Die Unternehmen täuschen Glaubwürdigkeit vor, indem Sie den ausgestellten Rechnungen vom EUIPO oder DPMA teilweise zum Verwechseln ähnlichsehen.

Indem sich auf der Rechnung der Hinweis „IMPORTANT NOTICE Status: Payment Pending“ in roter Schrift befindet, wird dieser Nachdruck verliehen.

Durch das Verwenden von Bezeichnungen, Abkürzungen und Emblemen wird der Anschein einer amtlichen Rechnung erweckt. Auch ist der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre des klein gedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Daher sollten Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte immer genau überprüft werden.

Dies können Hinweise sein, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt:

  • Keine Adresse der Behörde bzw. Dienststelle des Amtes
  • Eine Kontoverbindung der Firma im Ausland
  • Ein vorausgefüllter Überweisungsträger

Auf der Seite der EUIPO findet sich eine durchsuchbare Liste der Unternehmen oder Register, die laut Beschwerden von Nutzern irreführende Rechnungen versendet haben (zusammen mit Kopien der konkreten Rechnungen).

Beispiele für solche Rechnungen finden Sie hier.

Weitere irreführende Unternehmen sind u.a.: EUIPA, EPTA, EBPR Nürnberg, WTPR.

Markenanmeldung – Kein Zusammenhang zwischen den dubiosen Unternehmen und des EUIPO

Die Unternehmen, beispielsweise die EPTA stehen in keinem Zusammenhangmit der EUIPO oder DPMA. Dies wird zwar im Kleingedruckten mitgeteilt, aber ob dies auch gelesen wird, ist zu bezweifeln.

Weiterhin ist eine Eintragung in ein Register der EPTA, sofern ein solches überhaupt existiert, ist komplett sinn- und wertfrei. Die angebotenen Dienstleistungen stehen in keiner Weise mit den offiziellen Geschmacksmuster- oder Markeneintragungen der EUIPO oder DPMA im Zusammenhang.

Daher besteht keine Verpflichtung Rechnungen zu bezahlen, die Ihnen von solchen Unternehmen ausgestellt werden.

Diese Gebühren fallen tatsächlich bei der Markenanmeldung an.

Damit Sie genau wissen, wofür Sie zahlen müssen und wofür nicht, ist es gut zu wissen, welche Gebühren tatsächlich anfallen.

Gebühren beim DPMA

Die amtlichen Gebühren werden fällig und sind entsprechend beim DMPA mit Einreichung einer Markenanmeldung einzuzahlen.

Es werden keine zusätzlichen Gebühren für die Veröffentlichung der Schutzrechte in den amtlichen Registern erhoben. Weiter versendet das DPMA keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen.

Informationen zu amtlichen Gebühren sind auf der Seite des DPMA zu finden.

Gebühren beim EUIPO

Beim EUIPO wurde ein neues Gebührensystem mit einer Gebühr pro Klasse für Anmelde- und Verlängerungsgebühren eingeführt. Mithin zahlt man mehr, je mehr Klassen angemeldet werden.

Die Grundgebühr einer Klasse beträgt 850 EU, wobei für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 EUR dazukommen. Ab der dritten Klasse beträgt die Gebühr 150 EUR je Klasse.

Auf der Seite des EUIPO findet sich eine Liste der derzeit geltenden zu entrichtenden Gebühren, sowie ein Gebührenrechner.

Fazit – Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist wichtig. Damit es jedoch nicht zu unnötig hohen Kosten kommt, sollte bei jeder Rechnung genau überprüft werden, ob es sich um ein amtliches Dokument oder doch um ein dubioses Unternehmen handelt

Was können wir für Sie tun?

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich Markenrecht, insbesondere auch bei Markenanmeldungen.

Wir sind auf Schutzrechte spezialisiert, egal ob Urheberrechte, Markenrechte oder Designrechte. Aber auch Abmahnungen im Markenrecht werden durch uns ständig betreut. Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse der Rechtsgebiete verfügen. Wir konnten außergerichtlich schon für unsere Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.

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