Bewertungen löschen

Anwältin für negative Bewertungen – sorglos vom Experten betreut – Sie kümmern sich um Ihr Business

  • Kostenfreie Prüfung / Erstkontakt
  • Betreuung zum Festpreis / kostenfrei bei Rechtsschutz
  • Rabatt bei mehreren Bewertungen
  • Seit 2007 erfahren

Schlechte Bewertung löschen? Das Thema Bewertungen-ein leidiges Thema für viele Unternehmen, Ärzte, Dienstleister. Als erfahrene Rechtsanwältin im Bereich Medienrecht und als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz betreue ich seit Jahren Mandanten und kümmere mich um die Löschung negativer Bewertungen.

1 Bewertung

Erstkontakt kostenfrei

250 € netto zzgl. 19% USt

Anwaltliche Aufforderung
Weiterleitung Schriftverkehr
Prüfung der Löschung
nur außergerichtliche Kosten
bei Rechtsschutzversicherung kostenfrei

2-10 Bewertungen

Erstkontakt kostenfrei

190 € netto zzgl. 19% USt

Anwaltliche Aufforderung
Weiterleitung Schriftverkehr
Prüfung der Löschung
nur außergerichtliche Kosten
bei Rechtsschutzversicherung kostenfrei

ab 11 Bewertungen

Erstkontakt kostenfrei

120 € netto zzgl. 19% USt

Anwaltliche Aufforderung
Weiterleitung Schriftverkehr
Prüfung der Löschung
nur außergerichtliche Kosten
bei Rechtsschutzversicherung kostenfrei

Neuestes Interview zum Thema Löschung von gefälschten Google-Bewertungen:

Löeschung von gefaelschten Google Bewertungen

Vorgehen

Schicken Sie uns einfach per E-Mail einen Link zu der Bewertung im entsprechenden Portal, z.B. Google My Business Bewertung, Jameda, Yelp, Amazon, eBay, Facebook, Sanego, DocInsider, Tripadvisor, Holidaychek.

Prüfung

Wir prüfen die Bewertung rechtlich und schicken Ihnen eine kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten zu. Gern kontaktieren wir auch Ihre Rechtsschutzversicherung, soweit diese vorhanden ist.

Anschreiben

Wir schreiben das Bewertungsportal rechtlich fundiert an unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung sowie Zitierung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Hier ändert sich durch die Rechtsprechung des BGH als auch des EuGH ständig etwas.

Rückmeldung

Wir erhalten von den Portalen zügig eine Rückmeldung und teilen Ihnen ständig den aktuellen Sachstand bezüglich der Löschung der Bewertung mit.

Bewerter direkt kontaktieren

Hier kommen beispielsweise Ansprüche gegen den Bewerter in Betracht, Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz. Wenn sich ein Portal grundlos weigert, die Löschung der Bewertung vorzunehmen, ist auch eingerichtliches Verfahren gegen dieses denkbar, im Idealfall ein einstweiliges Verfügungsverfahren, da meist Eile geboten ist.

Überprüfung

Wir prüfen, ob die Bewertung tatsächlich erfolgte. Außerdem überwachen wir den Account noch vier Wochen, da einige Bewerter einfach eine neue Bewertung einstellen, wenn die alte gelöscht wurde.

Ersteinschätzung

Kostenfreies Orientierungsgespräch
darauf folgt fundierte Einschätzung zum weiteren Vorgehen per E-Mail mit Kostenvoranschlag