
Kosten für Testkäufe wegen Markenrechtsverletzungen sind erstattungsfähig
Markenrechtsinhaber, die aufgrund mangelnder Beweise Testkäufe bei den rechtsverletzenden Online-Händlern tätigen, und so die Markenrechtsverletzung nachweisen wollen, sind im Wege es gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens erstattungsfähig. Das gilt jedoch nur, wenn der…