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Abmahnung durch Harley Davidson Motor Company, Inc. wegen Markenrechtsverletzungen durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Abmahnung Harley Davidson
Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc.

Abmahnung Harley Davidson Motor Company, Inc. durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Aktuell erreichen uns markenrechtliche Abmahnungen der Firma Harley-Davidson Motor Company, Inc.

Harley-Davidson kennt wahrscheinlich jeder: Die kraftvollen Motorräder, welche Freiheit und Abenteuer verkörpern, sind nicht nur unter Bikern bekannt, sondern haben sich als Symbol für eine einzigartige Lebensweise etabliert. 

In diesem Blogartikel erfahren Sie alles Wichtige zu den derzeit kursierenden Abmahnungen und wie Sie in so einem Fall vorgehen sollten.

Abmahnung Harley Davidson – Wer mahnt ab?

Aktuell sind die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte damit beauftragt, Abmahnungen auszusprechen. Diese erwähnen auch selbst in der Abmahnung die Bedeutung der Harley-Davidson Motor Company: diese steht für viel mehr als nur ein Unternehmen – sie symbolisiert die rebellische Seele, Einheit, Individualität und persönliche Freiheit.

Die einzigartigen Motorräder und die damit verbundene Marke genießen weltweit Kultstatus und sind ein Ausdruck von Stolz und Authentizität. Das verdeutlicht auch der Umsatz, den die Harley-Davidson Motor Company, Inc. im Jahr 2022 mit 4,95 Milliarden US-Dollar weltweit erzielte.

Neben dem Vertrieb von Motorrädern bildet der Verkauf von Motorradteilen und -zubehör das Kerngeschäft des Unternehmens. Damit ist klar, dass die Marke Harley-Davidson nicht nur in der Motorradbranche, sondern auch in verwandten Bereichen eine starke Präsenz hat.

Was wird abgemahnt?

In einer uns vorliegenden Abmahnung wird beispielsweise behauptet, unsere Mandantin bewerbe und verkaufe Audiosysteme für Motorräder, die angeblich die Markenrechte der Harley-Davidson Motor Company, Inc. gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a), b) und c) der Unionsmarkenverordnung (UMV) verletzen.

Besonders bedeutend ist hier die Unionsmarkeneintragung Nr. 83 931 „HARLEY“, eine Wortmarke, die seit dem 01. April 1996 geschützt ist. Diese Marke ist unter anderem für „Stereoausrüstung“ und „Lautsprecher“ in Klasse 9 sowie für „Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande sowie deren Teile“ in Klasse 12 geschützt.

In einer weiteren Abmahnung ging es um einen Mandanten, welcher die Verwendung der Kennzeichen „Harley“ und „Harley-Davidson“ beim Angebot von Motorradbatterien auf einem bekannten Onlinemarktportal verwendete. Auch hier wurden Markenrechtsverletzungen gerügt.

Von der Harley-Davidson Motor Company sind insgesamt mindestens 25 „Harley“-Marken in Deutschland und der EU eingetragen, darunter Wortmarken wie „Harley Davidson“ sowie verschiedene Wort-Bildmarken, die das Element „Harley Davidson“ enthalten.

Dieser Schutz erstreckt sich nicht nur auf Fahrzeuge und Zubehör, sondern auch auf eine Vielzahl anderer Waren, darunter Schreibwaren, Bücher, Schmuck, Lederwaren, Bier und Getränke, Trinkgefäße, Glaswaren, Bekleidung und Schuhe. Zudem sind verschiedene Dienstleistungen wie Unterhaltung, Restaurant- und Barbetrieb sowie der Vertrieb von Teilen und Zubehör für Motorräder ebenfalls geschützt.

Abmahnung Harley Davidson – Wer genau ist betroffen?

Betroffen können vor allem Online-Händler über eBay sein, die Bekleidung, Merchandise oder Ersatzteile mit den Marken „Harley“ oder „Harley-Davidson“ verkaufen. Auch die Benutzung in der Werbung kann bereits Markenrechte verletzen. Auch könnten Händler unwissentlich Fälschungen oder Grauimporte anbieten. Auch Händler von Schmuck und Merchandisingprodukten sind betroffen. Die unautorisierte Verwendung dieser geschützten Marken kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, weshalb eine gründliche Prüfung und rechtliche Absicherung ratsam sind, um mögliche Risiken zu minimieren.

Das sind die Forderungen

Folgende Forderungen wurden in der erhaltenen Abmahnung von Harley Davidson gestellt:

  1. Abmahnkosten basierend auf einem Gegenstandswert von 500.000,00 € und einer 1,5er Geschäftsgebühr, was reinen Anwaltskosten von 5.328,50 € entspricht.
  2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  3. Auskunfts- sowie Schadenersatzansprüche.

Der hohe Streitwert allein zeigt die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit und lässt keinen Raum für leichtfertige Reaktionen. Unabhängig von der Frage, ob die Markenrechtsverletzung zutrifft oder nicht, birgt allein die erste Instanz ein Prozesskostenrisiko von 32.807,66 €.
Bei einem möglichen Gang in die zweite Instanz erhöht sich das Gesamtkostenrisiko auf 72.043,16 €.

Angesichts dieser Zahlen raten wir dringend davon ab, die Abmahnung zu ignorieren oder gesetzte Fristen nicht einzuhalten. Experimente sind in einem solchen Fall fehl am Platz. Es ist entscheidend, die Situation ernst zu nehmen und rechtzeitig geeignete Schritte einzuleiten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ist die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig?

Bei einer Abmahnung gegen Ersatzteilhändler ist es wichtig zu überprüfen, ob möglicherweise die Markenschranke nach Art. 14 Abs. 1 Nr. c der Unionsmarkenverordnung (UMV) Anwendung findet.

Diese Vorschrift dient dem Schutz des Einzelmarkts durch Dritte, da Markeninhaber den Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt nicht durch ihre eingetragene Marke einschränken dürfen.

Andere Verkäufer oder Hersteller müssen deutlich angeben, für welche Produkte und Modelle die Ersatzteile geeignet sind, um den Verbrauchern die nötigen Informationen zu bieten.

Ob und inwieweit Artikel 14 UMV im vorliegenden Fall greift, erfordert eine genaue und eingehende Prüfung. Es ist von Bedeutung zu klären, ob die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig ist und ob die Schutzkriterien gemäß der genannten Verordnung erfüllt sind.

Abmahnung der Harley Davidson Motor Company, Inc. erhalten? Diese Schritte sollten Sie unternehmen!

Im Geschäftsalltag kann es vorkommen, dass Unternehmen mit einer Abmahnung im Markenrecht konfrontiert werden. Besonders bei Harley-Abmahnungen ist es wichtig, besonnen zu handeln und die richtigen Schritte zu unternehmen. Hier sind einige Tipps, die betroffenen Unternehmen helfen können:

  1. Ruhe bewahren und gesetzte Fristen einhalten: Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Insbesondere Harley-Abmahnungen sind kein Fake und müssen ernst genommen werden. Reagieren Sie rechtzeitig und beachten Sie die gesetzten Fristen. Oftmals wird eine Unterlassungserklärung gefordert, um weitere hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden.
  2. Keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite: Es ist ratsam, keine direkte Kommunikation mit den Abmahnern aufzunehmen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen, bevor die Sachlage geklärt ist. Stellen Sie sicher, dass alle Informationen und Fakten vorliegen, bevor Sie reagieren.
  3. Unterlassungserklärung prüfen und gegebenenfalls modifizieren: Eine Abmahnung sollte nicht blind unterzeichnet werden. Lassen Sie die Unterlassungserklärung von einem Fachanwalt für Markenrecht überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine berechtigte Abmahnung erfordert oft die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, um rechtliche Schritte zu vermeiden.
  4. Fachanwalt kontaktieren: Markenrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, für das fachkundige Beratung unerlässlich ist. Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht auf und lassen Sie die Abmahnung professionell prüfen. Der Anwalt kann die Sachlage genau einschätzen und die Erfolgsaussichten sowie Verteidigungsmöglichkeiten klären.

Das Markenrecht erfordert fundiertes Wissen und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung. Ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob die Markennennung im Ersatzteilmarkt zulässig ist und welche Verteidigungsstrategien möglich sind. Er prüft, ob der Abgemahnte das Zeichen in der beanstandeten Angebotdarstellung „markenmäßig“ benutzt hat, ob eine berechtigte Nutzung nach § 23 MarkenG vorliegt, ob die Rechte an der Marke gemäß § 24 MarkenG erschöpft sind und ob Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne besteht.

Insgesamt ist es entscheidend, bei einer Abmahnung im Markenrecht angemessen zu reagieren und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Das können wir für Sie tun!

Haben Sie eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erhalten? Dann sind Sie bei uns in besten Händen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts und hat unsere Mandanten in diesen Angelegenheiten seit Jahren erfolgreich vertreten.

Falls Sie eine Abmahnung der Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company, Inc. erhalten haben, zögern Sie nicht, uns diese per E-Mail zuzusenden. Sie erhalten von uns umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen, einschließlich einer Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der geforderten Kosten.

Um uns ein umfassendes Bild von Ihrer Situation zu ermöglichen, ist es ratsam, die konkrete Abmahnsituation genau zu dokumentieren, zum Beispiel durch Screenshots, bevor Sie Ihre Angebote löschen. Dies ermöglicht es uns, Ihnen noch effektiver zu helfen.

Unsere Expertise liegt im Schutz geistigen Eigentums, sei es im Markenrecht, Urheberrecht oder Designrecht. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir oft außergerichtliche Vorteile für unsere Mandanten durchsetzen können und in einigen Fällen sogar die Abmahnungen erfolgreich abwehren können.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.

Fall Sie noch mehr zum Thema Abmahnungen erfahren wollen, dann erfahren Sie alles Wichtige in unserem FAQ.

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