[vc_row][vc_column][vc_single_image image=“2178″ img_size=“full“][vc_column_text]
Nutzung von Tauschbörsen – Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke
Aktuell versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox of Germany GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unrechtmäßigen Verbreitung des geschützten Filmwerkes „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ in einer Tauschbörse im Internet (P2P).
In dem uns vorliegenden Fall fordert die Kanzlei Waldorf Frommer vom angeschriebenen Anschlussinhaber des Internets eine Unterlassungserklärung. Außerdem wird ein Betrag von insgesamt 815 € gefordert, wobei 600,00 € allein auf den Schadensersatz entfallen.
Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Die gesetzten Fristen zur Abgaber der Unterlassungserklärung sowie Zahlung des gefdorderten Betrages sind kurz.
Es ist nicht ratsam, die geforderte Summe vorschnell zu zahlen, da von uns häufig Forderungen vollständig oder zu einem großen Teil abgewehrt werden können. Außerdem ist die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Tauschbörse mittlerweile so ausgestaltet, dass beispielsweise ein Anschlussinhaber nicht die Haftung für weitere Internetnutzer übernehmen muss.
Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich, wir vertreten seit Jahren Mandanten bundesweit.
Der Erstkontakt ist kostenfrei – rufen Sie uns einfach an unter 030 28 50 58 56![/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]